Der radiologische Arbeitsschutz beinhaltet alle Strahlenschutz- und Überwachungsmassnahmen in den Kernanlagen, die die Sicherheit des strahlenexponierten Personals gewährleisten. Im weiteren Sinne werden auch die Dekontaminationssysteme und -verfahren sowie der Einschluss und die Rückhaltung radioaktiver Stoffe durch Baustrukturen, Systeme und Komponenten berücksichtigt. Der ganzheitliche Ansatz des radiologischen Arbeitsschutzes bezieht zudem die Aspekte von Mensch, Organisation und Technik gleichermassen ein.
Emissionen
Unter Emissionen versteht man die Abgabe von radioaktiven Stoffen über die Luft oder im Wasser. Die Emissionen werden in den Bewilligungen der Kernanlagen so limitiert, dass die Grenzwerte für die Bevölkerung und die Umgebung jederzeit eingehalten werden.
Für die Emissionsüberwachung der Schweizer Kernanlagen führt das ENSI ein Programm mit Kontrollen, Inspektionen und Messungen durch.
Weitere Informationen: Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken.
Dosimetrie
Als zuständige Aufsichtsbehörde prüft das ENSI, ob die Kernanlagen bei der Strahlenexposition des Personals die gesetzlichen Limiten sowie die regulatorischen Richtwerte einhalten. Die 2018 in Kraft getretene revidierte Strahlenschutzverordnung (StSV) bildet die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des beruflich und des nichtberuflich strahlenexponierten Personals in der Schweiz. Die Strahlenschutzverordnung wird betreffend Dosimetrie durch die Dosimetrieverordnung präzisiert. Die Richtlinie ENSI-B09 «Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen» regelt technische Details über die Form und den Umgang mit den zu meldenden Individualdosen und arbeitsspezifischen Kollektivdosen.
Die Dosimetrie erfolgt individuell mittels Personendosimeter, die anerkannte Dosimetriestellen bereitstellen. Gemäss Strahlenschutzverordnung ist das ENSI für die Anerkennung der Dosimetriestellen für die Kernanlagen zuständig. Das Tragen der Personendosimeter ist für das strahlenexponierte Personal obligatorisch. Dabei registriert das Dosimeter die ionisierende Strahlung, der eine Person ausgesetzt ist, und speichert diese. Die Dosimeter werden dann regelmässig ausgewertet (für Kernanlagen üblicherweise monatlich), womit die Dosis jeder Person ermittelt werden kann. Diese Dosis wird anschliessend im zentralen Dosisregister des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfasst.
Am Dienstag, 3. März 2026 üben Einsatzkräfte des Bundes, der Armee und des Kernkraftwerks Beznau (AG) den Transport von Notfallmaterial. Dabei werden verschiedene Lasten vom Lager Reitnau (AG) zum Kernkraftwerk transportiert und an unterschiedlichen Absetzpunkten auf dem KKW-Gelände platziert. Die Lärmbelastung für die Bevölkerung wird möglichst gering gehalten.
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Bei einem 10‘000-jährlichen Naturereignis müssen die KKW die 100-mSv-Grenze einhalten
Kernkraftwerke in der Schweiz dürfen auch bei sehr schweren und seltenen Naturereignissen nur eine gewisse Menge an radioaktiven Stoffen an die Umwelt abgeben. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Limiten einhalten.
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Containmentöffnungen sind auch bei Stromausfall schliessbar
Ein dichtes Containment ist im Ereignisfall massgeblich, um die Umwelt vor der Freisetzung von Radioaktivität zu schützen. Alle Kernkraftwerke in der Schweiz sind in der Lage, während des Revisionsstillstands Öffnungen im Containment bei einem vollständigen Stromausfall rechtzeitig zu schliessen. Zu diesem Schluss gelangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Strahlenschutzinspektor Rainer Ahlfänger im Interview: «Es braucht niemand zu erschrecken, wenn das ENSI kommt»
Um die 45 Inspektionen führt die Sektion Radiologischer Arbeitsschutz des ENSI jährlich in den Schweizer Kernanlagen durch. Mit ihrer Präsenz trägt sie dort massgeblich zur Sicherheit des operationellen Arbeitsschutzes bei. Bei jeder Inspektion ist zudem auch die konventionelle Arbeitssicherheit ein Thema. Hierbei habe ein Kulturwandel stattgefunden, erzählt Strahlenschutzinspektor Rainer Ahlfänger im Interview.
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Auch nach Schnellabschaltungen bei Betriebsstörungen müssen Abgabelimiten eingehalten werden
In Kernkraftwerken kann nach Betriebsstörungen eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst werden, um die Sicherheit der Anlage weiterhin zu gewährleisten. Wenn die Anlage bereits nach kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann, ist dies bei Siedewasserreaktoren mit einer kurzfristig erhöhten Freisetzung von radioaktiven Gasen verbunden. Diese liegt weit unterhalb der zulässigen Abgabelimiten.
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Menschen vor Strahlung schützen
«Jeder Strahlenschützer ist sich bewusst: Die schädigende Wirkung gerade geringer Strahlendosen ist heute nicht exakt bekannt. Menschen müssen daher konsequent vor Radioaktivität geschützt werden. Wir führen in den Kernkraftwerken und in deren Umgebung regelmässig Messungen durch, auch unangemeldet. Wenn wir unseren Job nach bestem Wissen erfüllen, können wir unbegründete Ängste nehmen.»