In der Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager müssen Kriterien von der Nagra festgelegt werden, bei deren Nichterfüllung ein vorgesehener Lagerbereich wegen fehlender Eignung ausgeschlossen wird. Es sind die sogenannten Eignungskriterien. Das ENSI wird diese zuhanden des Bundesrates prüfen. An der 59. Sitzung des Technischen Forums Sicherheit (TFS) im September 2024 wurde die Bedeutung dieser Eignungskriterien diskutiert. «Das Thema Eignungskriterien wurde seit längerem in der Öffentlichkeit besprochen», erläuterte Felix Altorfer, Leiter Bereich Entsorgung beim ENSI. «Es war deshalb dem ENSI ein Anliegen, die Bedeutung der Eignungskriterien an dieser Sitzung des Technischen Forums Sicherheit vor Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs für ein Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern vorzustellen und zu diskutieren.»
Bedeutung und Herleitung der Eignungskriterien
Die Eignungskriterien beziehen sich gemäss Kernenergieverordnung auf die Ausdehnung geeigneter geringdurchlässiger Wirtgesteinsbereiche, die hydrogeologischen Verhältnisse am Standort und die Verweilzeiten der Tiefengrundwässer. Falls die Eignungskriterien nicht erfüllt werden, gilt der betroffene Gesteinsbereich im Tiefenlager als ungeeignet. Mit diesen Kriterien, den sogenannten Ausschlusskriterien, werden Minimalanforderungen hinsichtlich der massgebenden sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtgesteins festgelegt.
Darüber hinaus müssen quantitative Werte zu den Eignungskriterien festgelegt werden. Diese hängen von den zu lagernden Abfällen und von den technischen Barrieren ab. Sie sind also standort- und gesteinsspezifisch. Die quantitativen Minimalanforderungen sind durch die Nagra aus dem Bericht über die Langzeitsicherheit, der Teil der Unterlagen des Rahmenbewilligungsgesuchs ist, begründet abzuleiten. Der Gesuchsteller hat zudem aufzuzeigen, mit welchen Methoden die Eignungskriterien vor Ort geprüft werden können.
Voraussichtlich gute Voraussetzung
Die Standortwahl eines geologischen Tiefenlagers hat gemäss den im Sachplan definierten 13 sicherheitstechnischen Kriterien zu erfolgen. Diese Kriterien legen Wert auf ruhige, ungestörte Gesteinsschichten mit geringer Wasserführung und langen Verweilzeiten von Stoffen in den Tiefengrundwässern. Die sicherheitstechnischen Kriterien des Sachplans führen dazu, dass Standorte gefunden werden, welche voraussichtlich die Vorgaben zu den Eignungskriterien der Kernenergieverordnung erfüllen.
In seinem Gutachten zum Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager wird das ENSI prüfen, ob die Nagra ihrem Auftrag zur Herleitung der Eignungskriterien nachgekommen ist.
Die 60. TFS-Sitzung findet im November 2024 statt.