Brandschutz in Kernanlagen: Schweizer Länderbericht bei ENSREG eingereicht
Die Schweizer Kernanlagen erfüllen die Anforderungen der WENRA an den Brandschutz. Zu diesem Ergebnis kommt das ENSI im Rahmen des Topical-Peer-Reviews 2023. Diese europaweite Überprüfung wurde durch die ENSREG initiiert.
Die Schweiz hat im Rahmen des Topical-Peer-Reviews 2023 ihren Länderbericht zum Brandschutz in Kernanlagen der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beurteilt im Länderbericht die Brandschutzvorkehrungen in den Schweizer Kernkraftwerken und Zwischenlagern sowie die zur Überprüfung der Brandschutzvorkehrungen durchgeführten Brandanalysen. Bewertungsmassstab sind die von der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) festgelegten Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen.
Die WENRA wurde 1999 als Netzwerk westeuropäischer Regulierungsbehörden gegründet. Die Vereinigung verfolgt das Ziel, die Sicherheitsstandards für den Betrieb und die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in Europa zu harmonisieren und zu verbessern.
Die WENRA hat keinen formellen Status – die Mitarbeit ist freiwillig. Jedoch verpflichten sich die WENRA-Mitglieder, die WENRA-Sicherheitsrichtlinien in ihrem jeweiligen nationalen Regelwerk umzusetzen.
Mitglieder sind die Regulierungsbehörden aus 18 aktuell oder vormals kernenergiebetreibenden Staaten der EU, sowie aus dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und der Ukraine.
Für die nukleare Sicherheit: Wirksame Massnahmen im Brandfall
Das ENSI kommt im Länderbericht zu dem Schluss, dass in allen Schweizer Kernanlagen das grundlegende Konzept der gestaffelten Brandschutzvorsorge konsequent verfolgt wird. Das Konzept umfasst sowohl die Vermeidung und Kontrolle von Bränden als auch die Minderung von Brandfolgen. Die dafür notwendigen Schutzmassnahmen sind in den anlagenspezifischen Brandschutzkonzepten festgehalten.
Die durchgeführten Brandanalysen zeigen, dass aufgrund der in den Schweizer Kernanlagen vorhandenen Schutzmassnahmen bei einem Brand die mögliche Freisetzung radioaktiver Stoffe deutlich unterhalb der regulatorischen Vorgaben bleibt.
Eine besondere Herausforderung stellt aus Sicht des ENSI die Umsetzung des aktuellen Stands der Brandschutztechnik in den teilweise über 50 Jahre alten Kernanlagen dar. Bei einigen Kernanlagen wurde bezüglich der Aktualität der Brandschutzkonzepte Verbesserungsbedarf identifiziert. Zudem hat das ENSI erkannt, dass der Umfang von Brandschutzinspektionen zu erhöhen ist.
Die Anlagen verfügen über ein Brandschutzkonzept mit den wichtigsten brandschutztechnischen Grundsätzen. Die dazugehörige Dokumentation wird regelmässig überprüft und angepasst.
In den Anlagen werden die vorhandenen Brandlasten, also alle brennbaren Stoffe, systematisch erfasst. Bewertet werden sowohl Materialien, die in den Gebäuden verbaut sind (immobile Brandlasten) als auch Materialien, die sich in den Gebäuden befinden (mobile Brandlasten).
Die Gebäude werden nach nationalen Brandschutzvorschriften durch Brandmeldeanlagen vollumfänglich überwacht. Die Brandmeldeanlagen wurden in den letzten Jahren auf den neuesten Stand der Technik gebracht beziehungsweise werden zurzeit nachgerüstet.
In den Anlagen wird die Funktion der brandschutztechnischen Einrichtungen regelmässig überprüft.
Die Anlagen sind den nationalen Brandschutzvorschriften entsprechend in Brandabschnitte unterteilt.
In den Anlagen werden im Brandfall Brandschutzklappen gezielt geschlossen, um Brandabschnitte zu isolieren und die Brandausbreitung zu begrenzen.
Die Brandschutzverantwortlichen sind für ihre Funktion fundiert ausgebildet.
Überprüfung des Länderberichts
Die Überprüfung des Brandschutzes in Kernanlagen im Rahmen des Topical-Peer-Reviews 2023 erfolgt in drei Schritten. In einem ersten Schritt bewerten alle beteiligten Länder die Brandschutzvorkehrungen in ihren Kernanlagen und fassen die Ergebnisse in einem Länderbericht zusammen. In einem zweiten Schritt beurteilen Brandschutzexpertinnen und -experten aus den beteiligten Ländern die Länderberichte und leiten daraus Empfehlungen ab, die im dritten Schritt in nationale Aktionspläne einfliessen.
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima unterzogen sich im Jahr 2011 alle Kernkraftwerke in der Europäischen Union, der Schweiz und der Ukraine einem Stresstest. Die Berichte wurden anschliessend von internationalen Expertinnen und Experten begutachtet und veröffentlicht.
Im Jahr 2014 aktualisierte der Rat der Europäischen Union die EU-Sicherheitsrichtlinie für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Diese sieht unter anderem sogenannte Topical-Peer-Reviews für Kernanlagen vor – einen Begutachtungsprozess durch Partnerländer zu einem bestimmten Schwerpunktthema. Alle sechs Jahre liegt der Fokus auf einem anderen Aspekt der technischen Sicherheit der Kernanlagen.
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