Bild: Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Wie jedes Jahr findet in der Schweiz am ersten Mittwoch des Monats Februar der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden alle Schweizer Gemeinden und Betreiber von Stauanlagen die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms testen. Insgesamt werden rund 5000 stationäre und 2200 mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone über die Alertswiss-Kanäle (Alertswiss-App und -Website) eine Informationsmeldung verbreiten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird über die Sirenen am 1. Februar um 13:30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt werden.
In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Verhaltensempfehlung bei einem echten Sirenenalarm
Ertönt der Allgemeine Alarm beziehungsweise der Wasseralarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests, besteht eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Wasseralarm bedeutet eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage. In diesen Fällen ist die Bevölkerung aufgefordert:
- Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren,
- die Anweisungen der Behörden zu befolgen,
- die Nachbarn zu informieren,
- das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen (Wasseralarm).