Wie jedes Jahr werden in der Schweiz am ersten Mittwoch im Februar die Sirenen getestet. Am 7. Februar um 13:30 Uhr wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausgelöst, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, wird der Sirenentest bis 14:00 Uhr weitergeführt.
Unterhalb von Stauanlagen wird ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:30 Uhr der Wasseralarm zu hören sein: zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Zehn-Sekunden-Abständen.
Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Beim Sirenentest überprüfen alle Schweizer Gemeinden und Betreiber von Stauanlagen die Funktionsbereitschaft der rund 5000 stationären und 2200 mobilen Sirenen. Der Sirenentest dient auch dazu, die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Parallel zum Sirenentest werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle (Alertswiss-App und
Verhaltensempfehlung bei einem echten Sirenenalarm
Ist der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests zu hören, besteht eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Wasseralarm bedeutet eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage. In beiden Fällen ist die Bevölkerung aufgefordert:
- Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren,
- die Anweisungen der Behörden zu befolgen,
- die Nachbarn zu informieren und
- das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen (Wasseralarm).