«Das ENSI ist eine fortschrittliche und kompetente Aufsichtsbehörde, die sicherstellt, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag unabhängig erfüllt.» Dieses Fazit ziehen die Expertinnen und Experten der IAEA in ihrem Abschlussbericht zur IRRS-Mission in der Schweiz.
Als Mitgliedstaat der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA macht die Schweiz von deren Integrated Regulatory Review Service (IRRS) zur Überprüfung der nuklearen Aufsicht Gebrauch. Gemäss ENSI-Verordnung Art. 2 Abs. 3 ist das ENSI dazu verpflichtet, sich alle zehn Jahre einer internationalen Überprüfung zu unterziehen.
Die von der IAEA eingesetzten Expertinnen und Experten machten sich vom 18. bis 29. Oktober 2021 im Rahmen der IRRS-Mission ein genaues Bild vom Schweizer Aufsichtssystem und nahmen das ENSI unter die Lupe. Bereits beim Abschlusstreffen am 29. Oktober 2021 hatte das Expertenteam die Schweizer Aufsicht samt Regelwerk und Gesetzesverankerung als im Sinne der nuklearen Sicherheit bestätigt. Nun liegt der Abschlussbericht der IRRS-Mission in der Schweiz vor.
Verbesserungsvorschläge ans ENSI und an den Bund
Das Expertenteam hat 7 Empfehlungen (Recommendations) und 13 Vorschläge (Suggestions) zu Verbesserungspotenzial ausgesprochen. In zwei Bereichen hat das ENSI im internationalen Vergleich vorbildlich abgeschnitten (Good Practice).
Die grösste Herausforderung in der Schweiz sieht das Expertenteam darin, die Kompetenz der für die Sicherheit zuständigen Stellen langfristig zu erhalten und auszubauen, insbesondere in Hinblick auf den Ausstieg aus der Kernenergie. Die Schweizer Regierung solle den Bedarf an Fachwissen evaluieren und Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernanlagen, der Kernanlagen in Stilllegung und der Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle zu gewährleisten.
Weitere Verbesserungsvorschläge, die an den Bund gerichtet sind:
- gesetzlichen Bestimmungen ausarbeiten, die auch die strafrechtliche Verfolgung einer Betreiberin anstelle einer Einzelperson ermöglichen,
- verbindliche Pflicht der Bewilligungsinhaber einführen, die Öffentlichkeit über sicherheitsrelevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Anlagen zu informieren, und
- Rechtsgrundlage schaffen, damit alle Kernanlagen periodischen Sicherheitsüberprüfungen nach einem abgestuften Konzept unterzogen werden.
Verbesserungsvorschläge ans ENSI:
- Aktualisierung der Vollzugsverfahren für Inspektionen und der Inspektionsprozesse,
- weitere Harmonisierung des ENSI-Regelwerks mit IAEA-Sicherheitsstandards und
- weitere Überarbeitung des Managementsystems.
«Good Practice» für Aufsichtskultur und eigene Sicherheitskultur
Im Abschlussbericht als «Good Practice» wurde einerseits die stetig weiterentwickelte und verbesserte Sicherheitskultur des ENSI hervorgehoben. Andererseits habe die Art und Weise (Aufsichtskultur), wie das ENSI die Sicherheitskultur bei den Betreiberinnen fördere, Vorbildcharakter.
Darüber hinaus erhielt die Schweiz gute Noten unter anderem:
- dafür, wie das ENSI einerseits die Aufsicht wahrnimmt und andererseits die Anforderungen an die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in den Kernanlagen durchsetzt,
- für die Zusammenarbeit aller an Genehmigungsverfahren für kerntechnische Anlagen beteiligten Behörden und
- für die regelmässige eigene Sicherheitsüberprüfung des ENSI-Personals, einschliesslich der Kontrolle auf Unparteilichkeit.
Das ENSI wird die Verbesserungsvorschläge der IRRS-Mission gemeinsam mit den involvierten Behörden angehen. In den kommenden Jahren wird sich die IAEA in einer Follow-Up-Mission von der Entwicklung ein Bild machen.