Die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G03 soll die Ausgabe aus dem Jahr 2009 ersetzen. Sie stützt sich auf das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) und die Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11). Die Richtlinie beinhaltet die Konkretisierung der Auslegungsgrundsätze für geologische Tiefenlager gemäss Art. 11 Abs. 3 KEV sowie die Anforderungen an den Nachweis der Betriebs- und Langzeitsicherheit. In der Neuausgabe der Richtlinie wird die Aktualisierung internationaler Empfehlungen der IAEA (IAEA Safety Standard SSR-5: Disposal of Radioactive Waste, 2011) und der WENRA (Report „Radioactive Waste Disposal Facilities Safety Reference“, 22 December 2014) berücksichtigt.
Die öffentliche Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G03 dauert bis zum 10. Januar 2020.
Die Anhörung wurde bis zum 31. März 2020 verlängert.