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KKL: Reaktorschnellabschaltung am 21. Dezember 2017 nach fehlerhafter Speisewasserpumpenumschaltung

Mit der automatischen Reaktorschnellabschaltung reagierte die Anlage auslegungsgemäss auf die Kombination von Bedienungsfehler beim Umschalten der Speisewasserpumpe gefolgt von einer ungenügenden Speisewasserförderung der noch im Betrieb befindlichen Speisewasserpumpe.

Betroffenes Werk/Titel

KKW Leibstadt: Reaktorschnellabschaltung nach fehlerhafter Speisewasserpumpenumschaltung

Datum/Zeit

21. Dezember 2017/12:25 Uhr

Sachverhalt

Am 21. Dezember 2017 befand sich die Anlage im stationären Leistungsbetrieb. Die Speisewasserversorgung erfolgte normal durch die zwei Speisewasserpumpen RL21 und RL23. Die dritte Pumpe RL22 war als Reservepumpe betriebsbereit.

Nachdem am Vortag eine Störung im Bereich der Drehzahlregelung der Pumpe RL21 angezeigt worden war, wollte das KKL diese am 21. Dezember zwecks Ursachenabklärung ausser Betrieb nehmen. Vorschriftsgemäss nahm die Schicht zuerst die Pumpe RL22 in Betrieb. Die Bedienungselemente für die Pumpe RL21 waren dabei korrekt abgedeckt, um deren vorzeitiges Abschalten durch das Betätigen falscher Bedienungselemente zu verhindern.

Nach Ablauf der vorgeschriebenen zehnminütigen Beobachtung des Betriebsverhaltens der neu gestarteten Pumpe RL22 sollte die Pumpe RL21 abgeschaltet werden. Dabei wurde vergessen, die Abdeckung der Bedienungselemente für die Pumpe RL21 vorgängig zu entfernen und die Bedienungselemente der Pumpe RL22 abzudecken. In der Folge schaltete der Operateur irrtümlicherweise die Pumpe RL22 anstatt RL21 ab.

Die Anlage reagierte wie erwartet mit einer Leistungsreduktion durch Schliessen der Umwälzmengenregelventile und einer Erhöhung der Drehzahl der Speisewasserpumpe RL23, die noch in Betrieb war. Infolge einer fehlerhaften Einstellung eines Grenzwerts bei früheren Wartungsarbeiten erreichte die Drehzahl der Pumpe RL23 den Sollwert nicht. Die geförderte Speisewassermenge reichte nicht, um das Wasserniveau im Reaktordruckbehälter konstant zu halten. Auslegungsgemäss löste der Reaktorschutz beim Unterschreiten des massgeblichen Grenzwerts eine Reaktorschnellabschaltung aus, die normal verlief.

Für die Prüfung des massgeblichen Grenzwertes der Speisewasserpumpen ist eine thermische Reaktorleistung von mindestens 98 % der Nennleistung notwendig. Da der Reaktor seit Februar 2017 mit reduzierter Leistung betrieben wird, entfielen die Prüfungen und wurde der fehlerhafte eingestellt Grenzwert an der Pumpe RL23 nicht bemerkt.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb des Skala

Massnahmen des Betreibers

Das KKL überprüft die im Kontext des Vorkommnisses massgeblichen Arbeitsvorschriften und passt sie wo notwendig an. Die Ausbildung im Bereich Fehlervermeidung wird vertieft.

Massnahmen des ENSI

Die vom KKL getroffenen Massnahmen erachtet das ENSI als zweckmässig. Ergänzend verlangt das ENSI vom KKL eine Darlegung, wie es die Effektivität von Schulungsmassnahmen evaluiert.

Beurteilung durch das ENSI

Mit der automatischen Reaktorschnellabschaltung reagierte die Anlage auslegungsgemäss auf die Kombination von Bedienungsfehler beim Umschalten der Speisewasserpumpe gefolgt von einer ungenügenden Speisewasserförderung der noch im Betrieb befindlichen Speisewasserpumpe. Entsprechend den Prinzipien der gestaffelten Sicherheitsvorsorge wurden die Fehler auf den Sicherheitsebenen 1 und 2 auf Ebene 3 beherrscht.

Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt.

 

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

 

Aktualisierung: 8. Juni 2018

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