Betroffenes Werk / Titel
KKW Beznau Block 2: Kraftstoffleckage bei Probelauf des Notstanddiesels
Datum / Zeit
3. November 2014, 01:35 Uhr
Sachverhalt
Bei einem Probelauf eines Notstanddiesels im KKB 2 hat am 3. November 2014 ein Riss an einer Entlüftungsarmatur der Kraftstoff-Rückführleitung zu einer geringfügigen Kraftstoffleckage geführt. Die Kraftstoff-Rückführleitung führt Kraftstoff, der vom Motor nicht benötigt wird, in den Betriebstank zurück. Sie ist für das Funktionieren des Notstanddiesels nicht erforderlich. Ein Versagen der Leitung führt jedoch zu einer vermeidbaren Brandlast. Der Notstanddiesel wurde abgestellt und für die Reparatur freigeschaltet. Die in der Technischen Spezifikation festgelegte zulässige Reparaturzeit wurde eingehalten.
Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)
INES: unterhalb der Skala
Massnahmen des Betreibers
Um die Störung zu beheben wurde der betroffene Stutzen der Entlüftungsarmatur ersetzt. Eine Schadensanalyse durch eine unabhängige Firma ist noch im Gang. Weiter wird geprüft, ob für die Montage der Entlüftungsarmatur spezielle Vorschriften erforderlich sind. Ersatzstutzen werden beschafft und künftig an Lager gehalten. Als Folgemassnahme wird ebenfalls die Entlüftungsarmatur des Notstanddiesels im Block 1 überprüft.
Massnahmen des ENSI
Das ENSI beurteilt die Massnahmen des KKB als zweckmässig. Es erhebt daher keine inhaltlichen Forderungen. Das Ergebnis der Abklärungen, ob spezielle Vorschriften erforderlich sind und allfällige daraus abgeleitete Massnahmen sind dem ENSI einzureichen.
Beurteilung durch das ENSI
Der Betrieb der Anlage wurde nicht beeinträchtigt. Die Kraftstoffleckage hatte keine direkte Auswirkung auf die Funktionstüchtigkeit des Notstanddiesels. Die Reparatur erfolgte innerhalb der von der Technischen Spezifikation gesetzten Frist. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.
Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website
Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend: INES-Stufe 1 oder höher Auslösung von Sicherheitssystemen Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv
Aktualisierung: 12. Februar 2015