Das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Umwelt BAFU, der Kanton Aargau und das Landratsamt Waldshut stimmten einer befristeten Verlängerung bis Anfang September 2013 zu. Auch in der neuen Freigabe müssen unter anderem die Einleitbedingungen nach der Gewässerschutzverordnung und die Bewilligung des Bundesrates zur Entnahme und Einleitung von Kühlwasser eingehalten werden. Das Kernkraftwerk Leibstadt plant, nach der Hauptrevision 2013 ein neues Verfahren mit Chlordioxid zu versuchen.
Das ENSI hatte erstmals im Sommer 2011 gestützt auf die Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden einem einmaligen Einsatz von Bioziden gegen Legionellen zugestimmt. Dieser wurde eng überwacht und ohne Folgen für Menschen und die Umwelt durchgeführt. Seither wurde die jeweils befristete Freigabe im Januar und Dezember 2012 verlängert.
Legionellen sind Bakterien, die die Legionärskrankheit hervorrufen können. Es handelt sich dabei um eine Lungenentzündung, die einen lebensgefährlichen Verlauf nehmen kann.
Weitere Informationen
- Verlängerung der Freigabe für die Behandlung des KKL-Hauptkühlwassers mit Natriumhypochlorit bis 2. September 2013 (PDF 700KB)