Eine Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) stellt eine Ergänzung zur laufenden Aufsichtstätigkeit der HSK dar. Ziel der PSÜ ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks. Hierbei ist einerseits die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung während der Beurteilungsperiode auszuwerten und mit relevanten Betriebserfahrungen anderer Kernkraftwerke zu vergleichen. Andererseits ist der aktuelle Zustand des Kernkraftwerks mit dem Stand von Wissenschaft und Technik zu vergleichen. Anhand dieser Vergleiche ist die Notwendigkeit von Nachrüstmassnahmen zu überprüfen.
Solche Sicherheitsüberprüfungen sind gemäss Kernenergieverordnung vom Betreiber eines Kernkraftwerks im Abstand von 10 Jahren durchzuführen. In seiner Verfügung vom 28. Oktober 1998 hat der Bundesrat die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) bis zum 31. Dezember 2012 befristet verlängert. Er legte darin explizit fest, dass die BKW die Sicherheit der Anlage periodisch nachzuweisen hat. Sie reichte der HSK im Jahr 2001 eine periodische Sicherheitsüberprüfung ein. Die HSK erstellte anschliessend dazu im Jahr 2002 eine sicherheitstechnische Stellungnahme. Für eine Zwischenbewertung des KKM musste die BKW bis zum Ende des Jahres 2005 die PSÜ-Dokumentation (PSÜ 2005) aktualisieren und der HSK zur Bewertung einreichen. Zu dieser Dokumentation hatte die HSK gemäss bundesrätlicher Verfügung bis Ende 2007 wiederum Stellung zu nehmen. Dies erfolgt mit der vorliegenden sicherheitstechnischen Stellungnahme der HSK.
Betrieb, Gebäude, Systeme und Komponenten in gutem Zustand
Die Auswertung der Betriebserfahrung des KKM während den betrachteten 15 Jahren zeigt gute Resultate. Die hohe Arbeitsausnutzung und Zeitverfügbarkeit, die sehr geringe Zahl von Brennelementschäden sowie eine geringe Anzahl störungsbedingter Abstellungen sind klare Hinweise auf eine gute Anlage und eine sicherheitsgerichtete Betriebsführung.
Die im internationalen Vergleich niedrigen Kollektivdosen sowie ihre Halbierung im Bewertungszeitraum und die gegenüber den erlaubten Werten sehr geringen Abgaben an radioaktiven Stoffen deuten auf einen im Sinne der Strahlenschutzverordnung optimierten Strahlenschutz hin.
Die korrekte Funktion der sicherheitstechnisch wichtigen Systeme wird periodisch mit Funktionsprüfungen überwacht. Aufgrund von Ergebnissen der Wiederholungsprüfungen wurden Verschlechterungen des Zustandes sicherheitstechnisch relevanter mechanischer Komponenten rechtzeitig erkannt und saniert. Die HSK bewertet das Funktions- und Wiederholungsprüfprogramm, die vorbeugenden und störungsbedingten Instandhaltungsmassnahmen im KKM als gut und dem Stand der Technik entsprechend. Die Gebäude, Systeme und Komponenten des KKM befinden sich nach wie vor in einem guten Zustand.
Massnahmen notwendig für verlängerten Betrieb über 40 Jahre hinaus
Für den aktuellen Betrieb erfüllt der rissbehaftete Kernmantel die ihm zugedachte sicherheitstechnische Aufgabe und das gestaffelte Sicherheitskonzept ist nicht geschwächt. Aus den zahlreichen bisher durchgeführten Messungen kann der weitere Rissfortschritt gut vorher bestimmt werden. Zudem wurden bis anhin ausreichend bemessene Reserven im bruchmechanischen Ansatz zur Bewertung des Rissfortschritts und in den Zulässigkeitskriterien verwendet. Die nachträglich eingebaute Klammervorrichtung dient der zusätzlichen Absicherung des Kernmantels für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die bruchmechanischen Vorraussagen nicht zutreffen und die Schweissnähte vorzeitig versagen würden. Dennoch ist absehbar, dass für einen Langzeitbetrieb über 40 Jahre hinaus die bruchmechanischen Zulässigkeitskriterien nicht mehr erfüllt sein werden. Für den Langzeitbetrieb ist damit eine neue Vorgehensweise notwendig.
Wirksame Sicherheitssysteme aber Verbesserungsbedarf bei der probabilistischen Sicherheitsanalyse
Im Rahmen der deterministischen Störfallanalysen erbrachte KKM die Nachweise, dass ein abdeckendes Spektrum von Auslegungsstörfällen durch die Sicherheitssysteme wirksam und zuverlässig beherrscht wird, dass die Beanspruchungen der sicherheitstechnisch wichtigen Anlageteile innerhalb der spezifizierten Sicherheitsgrenzen bleiben und dass der Dosisgrenzwert gemäss der Strahlenschutzverordnung respektive der Richtlinie HSK-R-100 für die Auslegungsstörfälle eingehalten wird.
Die Ergebnisse der probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) des KKM bescheinigen der Anlage ein ausgewogenes Risikoprofil ohne signifikante Anlageschwächen. Die Überprüfung dieser PSA durch die HSK zeigte, dass die Studie in verschiedenen Bereichen – z.B. im Bereich des Erdbebenrisikos – einen Verbesserungsbedarf aufweist. Aus diesem Grund sind die vom KKM ausgewiesenen Ergebnisse aus Sicht der HSK als vorläufig zu betrachten.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend kommt die HSK zum Ergebnis, dass im Kernkraftwerk Mühleberg ein hohes Mass an technischer und organisatorischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist, dass die Anlage während der vergangenen 15 Jahre zuverlässig betrieben wurde und die Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind. Damit das KKM dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik noch besser entspricht, hat die HSK vom Betreiber sowohl in ihrer sicherheitstechnischen Stellungnahme 2002 wie in der vorliegenden Stellungnahme zur PSÜ 2005 verschiedene Verbesserungsmassnahmen gefordert. Die Forderungen aus der sicherheitstechnischen Stellungnahme 2002 konnten inzwischen alle erledigt werden, soweit es sich um terminierte, nicht wiederkehrende Pendenzen handelt. Die in der vorliegenden Stellungnahme zur PSÜ 2005 geforderten, zusätzlichen Verbesserungsmassnahmen stellen den sicheren Betrieb der Anlage nicht in Frage. Sie betreffen in vielen Fällen die Vervollständigung von Nachweisen. Der Betreiber hat alle von der HSK geforderten Verbesserungsmassnahmen akzeptiert und hat bereits begonnen, diese umzusetzen.
Kein Zusammenhang mit hängiger Beschwerde vor dem Bundesgericht
Die vorliegende sicherheitstechnische Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung hat keinen Zusammenhang mit der beim Bundesgericht hängigen Beschwerde betreffend der Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg. Beim hängigen Beschwerdeverfahren geht es einzig um die Frage, mit welchem Verfahren die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg zu prüfen ist.