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Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses, bei dem Radioaktivität freigesetzt wird bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie bei den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die Ziele des Notfallschutzes gemäss Notfallschutzverordnung sind:

  • die betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen;
  • die betroffene Bevölkerung zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen;
  • die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen.

Um jede Kernanlage werden zwei Zonen festgelegt:

Zone 1 umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann und Schutzmassnahmen sofort erforderlich sind.

Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erfordert.

Das ENSI führt die Zonenpläne als minimales Geodatenmodell «Zonenpläne für die Notfallplanung» (GeoIV Identifikator 178, Download als ZIP-Datei). Sie sind auch auf dem Geoportal des Bundes veröffentlicht.

Die für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen beteiligten Notfallschutzpartner sind:

News

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    Bei Radioaktivitätsmessflügen wurden keine Veränderungen festgestellt

    Die Resultate der Radioaktivitätsmessflüge entsprechen in den Gebieten der Kernkraftwerke Mühleberg und Gösgen den Erwartungen. Ausserhalb der Betriebsareale wurden normale Werte festgestellt. Im Vergleich zu den Messungen in früheren Jahren wurden keine Veränderungen festgestellt.

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    NAZ: Radioaktivitäts-Messflüge über den Kernkraftwerken Gösgen und Mühleberg

    Nationale Alarmzentrale NAZ mehrere Radioaktivitäts-Messflüge durch. Dieses Jahr finden die Flüge in der Umgebung der Kernkraftwerke Gösgen und Mühleberg statt. Sie werden diesen Donnerstag durchgeführt, sofern es das Wetter zulässt.

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    ENSI und KNS regeln den Umgang mit Empfehlungen zu Gutachten neu

    Die Kommission für nukleare Sicherheit KNS speist ab sofort Stellungnahmen zu Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI gemäss einer neu unterzeichneten Vereinbarung direkt bei der Aufsichtsbehörde ein. Das ENSI nimmt diese in ihr Gutachten auf. Dies haben KNS und ENSI vereinbart und folgen damit einer Empfehlung der IRRS-Mission von 2011.

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    ENSI fordert von den Kernkraftwerken externe Notfallräumlichkeiten

    Nach dem Unfall in Fukushima haben die Kernkraftwerkbetreiber den anlageninternen Notfallschutz weiter verbessert. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Prüfung der geforderten Berichte. Zusätzliches Verbesserungspotential wurde identifiziert und soll umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem externe Notfallräume.

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    Faustregeln für die Radioaktivitätsausbreitung in Flüssen nach einem KKW-Unfall

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Faustregeln für die Ausbreitung radioaktiver Stoffe in Fliessgewässern nach einem Unfall in einem schweizerischen Kernkraftwerk erarbeitet. Sie sollen dazu dienen, die Radioaktivitätskonzentrationen am Ort der Trinkwasserentnahmen der Städte Biel und Basel zu bestimmen.

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    Internationales Treffen beim ENSI für eine Harmonisierung des Notfallschutzes in Europa

    Das ENSI hat die internationalen Experten einer Arbeitsgruppe der Heads of European Radiological protection Competent Authorities HERCA in Brugg empfangen. Am Treffen haben die knapp 30 Spezialisten unter anderem die Umsetzung der europäischen Strahlenschutzdirektive besprochen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich seit Jahren für eine Harmonisierung des Notfallschutzes in Europa ein.

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    Technisches Forum Sicherheit behandelt Extrem-Szenarien

    Experten haben im Rahmen des Technischen Forums Sicherheit TFS über die Gefahren gesprochen, die von radioaktiven Abfällen ausgehen. Sie zeigten auf, mit welchen Mitteln diesen Gefahren begegnet wird, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

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    Referenzszenarien für Notfallschutzplanung überprüft

    Die Schweizer Notfallschutzpartner verfügen über neue Grundlagen, um die Massnahmen bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk planen zu können. Eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Bundesrates die bestehenden Referenzszenarien überprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat dazu drei neue Szenarien erarbeitet, die Unfälle wie in Fukushima und Tschernobyl abdecken.

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    NAZ: Radioaktivitäts-Messflüge über Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau und Graubünden

    Auch dieses Jahr führt die Nationale Alarmzentrale NAZ eine Messkampagne Aeroradiometrie durch. Dabei wird aus der Luft die Radioaktivität am Boden gemessen. Die Flüge in der Umgebung der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt sowie des Paul Scherrer Instituts und des Zwischenlagers ZWILAG finden Anfang Juni statt.