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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Mit den Betriebssystemen wird im Leistungsbetrieb die im Reaktor nuklear erzeugte Wärme direkt oder indirekt als Dampf an die Turbine abgegeben. Die Turbine treibt einen Generator an, der dann die elektrische Energie erzeugt.
Ein sicherer Betrieb ist zur Gewährleistung eines möglichst geringen Anlagenrisikos entscheidend. Um Betriebsstörungen zu vermeiden, werden bei der Auslegung und beim Betrieb eines Kernkraftwerks eine Reihe von Massnahmen getroffen.
Das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge ist eine zentrale Grundlage für die Sicherheit von Kernkraftwerken. Die dazu gehörenden Grundprinzipien wurden bereits beim Bau der ersten Kernkraftwerke angewendet und aufgrund der internationalen Betriebserfahrung laufend weiterentwickelt. Ähnlich wie bei der Eisenbahn haben namentlich Unfälle schrittweise zu einer Erhöhung der Sicherheit beigetragen.
Periodische Sicherheitsüberprüfung Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk muss alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung – eine sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ – durchführen. Ziel ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks durch den Betreiber.