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Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Vermeidung von Betriebsstörungen (2/13)

Ein sicherer Betrieb ist zur Gewährleistung eines möglichst geringen Anlagenrisikos entscheidend. Um Betriebsstörungen zu vermeiden, werden bei der Auslegung und beim Betrieb eines Kernkraftwerks eine Reihe von Massnahmen getroffen.

Zu diesen Massnahmen gehören:

  • eine robuste Auslegung, optimierte Materialwahl und qualifizierte Verarbeitungsprozesse aller für einen ungestörten Normalbetrieb erforderlichen Teile eines Kernkraftwerks einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen;
  • umfassende Anweisungen, Vorschriften und Regeln für alle Tätigkeiten im Normalbetrieb

Viele Vorkehrungen, die einem ungestörten Normalbetrieb dienen, sind auch für die Beherrschung von Betriebsstörungen und Störfällen von Bedeutung. Solche Vorkehrungen von ebenenübergreifender Bedeutung werden im letzten Teil dieser Serie behandelt.

Mit diesen Massnahmen wird erreicht, dass der Normalbetrieb mit Abstand der häufigste Betriebszustand ist.

Treten trotzdem Betriebsstörungen auf, werden diese durch die nachfolgenden Sicherheitsebenen beherrscht, für die ebenfalls umfassende Sicherheitsvorsorgemassnahmen getroffen sind. Dazu gehören:

  • Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen (Sicherheitsebene 2)
  • Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen (Sicherheitsebene 3)
  • Notfallsysteme und -ausrüstungen für präventive Notfallmassnahmen (Sicherheitsebene 4a)
  • Notfallausrüstungen für mitigative Notfallmassnahmen (Sicherheitsebene 4b)
  • vorbereitete Notfallschutzmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals bei schweren Unfällen (Sicherheitsebene 5)

Die 5 Ebenen der gestaffelten Sicherheitsvorsorge

Anforderungsfall: Normalbetrieb

Ziel: Vermeidung von Betriebsstörungen

Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Betriebssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen

Anforderungsfall: Betriebsstörungen

Ziel: Beherrschung von Betriebsstörungen

Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen

Anforderungsfall: Auslegungsstörfälle

Ziel: Beherrschung von Auslegungsstörfällen, sodass ein Kernschaden verhindert wird

Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen

Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle ohne schweren Kernschaden

Ziel: Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle

Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallsysteme und Notfallausrüstungen (präventive Notfallmassnahmen)

Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle mit schwerem Kernschaden

Ziel: Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe

Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallausrüstungen (mitigative Notfallmassnahmen)

Anforderungsfall: Schwere Notfälle mit grösserer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung

Ziel: Linderung der radiologischen Auswirkungen in der Umgebung

Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen

  • Massnahmen zur Minimierung der Strahlendosis der Bevölkerung und des Personals

Dies ist der zweite von 13 Teilen zur gestaffelten SicherheitsvorsorgeDer nächste Teil behandelt Betriebssysteme und Betriebsführung.

Dieser Artikel wurde am 30.11.2018 aktualisiert.

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