Zu diesen Massnahmen gehören:
- eine robuste Auslegung, optimierte Materialwahl und qualifizierte Verarbeitungsprozesse aller für einen ungestörten Normalbetrieb erforderlichen Teile eines Kernkraftwerks einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen;
- umfassende Anweisungen, Vorschriften und Regeln für alle Tätigkeiten im Normalbetrieb
Viele Vorkehrungen, die einem ungestörten Normalbetrieb dienen, sind auch für die Beherrschung von Betriebsstörungen und Störfällen von Bedeutung. Solche Vorkehrungen von ebenenübergreifender Bedeutung werden im letzten Teil dieser Serie behandelt.
Mit diesen Massnahmen wird erreicht, dass der Normalbetrieb mit Abstand der häufigste Betriebszustand ist.
Treten trotzdem Betriebsstörungen auf, werden diese durch die nachfolgenden Sicherheitsebenen beherrscht, für die ebenfalls umfassende Sicherheitsvorsorgemassnahmen getroffen sind. Dazu gehören:
- Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen (Sicherheitsebene 2)
- Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen (Sicherheitsebene 3)
- Notfallsysteme und -ausrüstungen für präventive Notfallmassnahmen (Sicherheitsebene 4a)
- Notfallausrüstungen für mitigative Notfallmassnahmen (Sicherheitsebene 4b)
- vorbereitete Notfallschutzmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals bei schweren Unfällen (Sicherheitsebene 5)
Die 5 Ebenen der gestaffelten Sicherheitsvorsorge
Anforderungsfall: Normalbetrieb
Ziel: Vermeidung von Betriebsstörungen
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Betriebssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Betriebsstörungen
Ziel: Beherrschung von Betriebsstörungen
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Auslegungsstörfälle
Ziel: Beherrschung von Auslegungsstörfällen, sodass ein Kernschaden verhindert wird
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle ohne schweren Kernschaden
Ziel: Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallsysteme und Notfallausrüstungen (präventive Notfallmassnahmen)
Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle mit schwerem Kernschaden
Ziel: Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallausrüstungen (mitigative Notfallmassnahmen)
Anforderungsfall: Schwere Notfälle mit grösserer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung
Ziel: Linderung der radiologischen Auswirkungen in der Umgebung
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen
- Massnahmen zur Minimierung der Strahlendosis der Bevölkerung und des Personals
Dies ist der zweite von 13 Teilen zur gestaffelten Sicherheitsvorsorge. Der nächste Teil behandelt Betriebssysteme und Betriebsführung.
Dieser Artikel wurde am 30.11.2018 aktualisiert.