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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
ENSI-G23/d Die übergeordneten Auslegungsgrundsätze für Kernanlagen sind in Art. 4 und 5 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) und in Art. 7, 8 und 12 KEV festgelegt. Die Richtlinie ENSI-G23 präzisiert die Auslegungsgrundsätze für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Sie gilt sowohl für neue als auch für in Betrieb stehende andere Kernanlagen, eingeschlossen das…
ENSI-G09/d Die Richtlinie regelt für Kernanlagen die Anforderungen an die Dokumentation. Die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen gelten für die Baudokumentation gemäss Art. 27 KEV, die Betriebsdokumentation gemäss Art. 41 und Anhang 3 KEV, die Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen sowie die Dokumentation gemäss Art. 70 Abs. 1 StSV. Das…
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen. Sie ist bei neu zu errichtenden Anlagen und Gebäuden grundsätzlich bindend. Für bestehende Kernanlagen ist sie bei der sicherheitstechnischen Bewertung von freigabepflichtigen Änderungen und bei der Bewertung des Brandschutzkonzepts im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen anzuwenden. Die Richtlinie legt Auslegungsanforderungen an den baulichen und technischen Brandschutz fest.…
ENSI-B12/d In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an den anlageinternen Notfallschutz festgelegt. Die anlageexternen Anforderungen sind in der Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz (VBSTB; SR 520.17) festgehalten. Die in dieser Richtlinie verwendete Abkürzung NFO bezieht sich immer auf die interne Notfallorganisation. Die Richtlinie ENSI-B12 regelt die Anforderungen bezüglich Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der NFO sowie das…
Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-G18 veröffentlicht. Sie ersetzt die Richtlinie HSK-R-50. Damit regelt das ENSI die Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen neu.
Der Verlauf der Messwerte bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor. Radioaktive Edelgase: Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der Nachweisgrenze von 4.20E+08 Bq/h. Radioaktive Aerosole: Die Messwerte liegen im Mittel unterhalb der Nachweisgrenze von 1.50E+04 Bq/h. Radioaktives Iod: Die Messwerte liegen im Mittel in…
Der Verlauf der Messwerte bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor. Radioaktive Edelgase: Die Messwerte liegen im Mittel unter der Nachweisgrenze von 4.20E+08 Bq/h. Radioaktive Aerosole: Die Messwerte liegen im Mittel unter der Nachweisgrenze von 1.50E+04 Bq/h. Radioaktives Iod: Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung…
Der Verlauf der Messwerte bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor. Radioaktive Edelgase: Die Messwerte liegen im Mittel unter der Nachweisgrenze von 3.20E+08 Bq/h. Radioaktive Aerosole: Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der Nachweisgrenze von 1.5E+05 Bq/h. Radioaktives Iod: Die Messwerte liegen im Mittel unter…
Der Verlauf der Messwerte bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor. Radioaktive Edelgase: Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der doppelten Nachweisgrenze von 2.50E+09 Bq/h. Radioaktive Aerosole: Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der vierfachen Nachweisgrenze von 8.90E+04 Bq/h. Radioaktives Iod: Die Messwerte…