ENSI-G09/d
Die Richtlinie regelt für Kernanlagen die Anforderungen an die Dokumentation.
Die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen gelten für die Baudokumentation gemäss Art. 27 KEV, die Betriebsdokumentation gemäss Art. 41 und Anhang 3 KEV, die Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen sowie die Dokumentation gemäss Art. 70 Abs. 1 StSV.
Das ENSI hat diese Richtlinie im Rahmen von Fremdänderungen angepasst. Die Fremdänderungen stehen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie ENSI-G18 «Brandschutz».