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Bau- und Betriebsdokumentation

ENSI-G09/d

Die Richtlinie regelt für Kernanlagen die Anforderungen an die Dokumentation.

Die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen gelten für die Baudokumentation gemäss Art. 27 KEV, die Betriebsdokumentation gemäss Art. 41 und Anhang 3 KEV, die Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen sowie die Dokumentation gemäss Art. 70 Abs. 1 StSV.

Das ENSI hat diese Richtlinie im Rahmen von Fremdänderungen angepasst. Die Fremdänderungen stehen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie ENSI-G18 «Brandschutz».

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ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]

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Erläuterungsbericht ENSI-G09

Die Richtlinie regelt für Kernanlagen die Anforderungen an die Dokumentation. Die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen gelten für die Baudokumentation gemäss Art. 27 KEV, die Betriebsdokumentation gemäss Art. 41 und Anhang 3 KEV, die Dokumentation gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen sowie die Dokumentation gemäss Art. 70 Abs. 1 StSV.

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