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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Das Barrierenprinzip hat zum Ziel, Strahlenquellen in Kernanlagen mehrfach einzuschliessen. Wie bei den Schichten einer Zwiebel sorgen voneinander unabhängige Barrieren dafür, dass die Gefahr von Strahlenquellen für Mensch und Umwelt minimiert wird.
Die aussergewöhnlich schwierigen Bedingungen in den Reaktorblöcken in Fukushima stellten an das Personal besonders hohe Anforderungen. Dies zeigt der nun veröffentlichte Bericht des ENSI. Darin wird der Ablauf der Ereignisse rund um das Reaktorunglück aus der Perspektive des KKW-Personals vor Ort geschildert.
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg eingetreten. Diese wollten damit die rechtliche Grundsatzfrage klären, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf.
ENSI-A03/d Die vorliegende Richtlinie ENSI-A03 regelt Vorgehen und Umfang bei der periodischen Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke in der Schweiz im Detail. Ziel der PSÜ ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks. Sie ist gemäss Kernenergieverordnung mindestens alle 10 Jahre vom Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk durchzuführen. Hierzu ist die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung der letzten 10 Jahre…
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie ENSI-A01 „Anforderungen an die deterministische technische Sicherheitsanalyse“ überarbeitet. Die Neuausgabe berücksichtigt neue internationale Empfehlungen. Zudem werden Auslegungsanforderungen der Richtlinie ENSI-G02 klar von der Nachweisführung getrennt.
Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA in Wien hat sich die Schweiz vergangene Woche für die Stärkung der nuklearen Sicherheit und Sicherung auf globaler Ebene engagiert. Zudem hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI bilaterale Gespräche mit internationalen Partnern geführt. Wichtige Themen waren die Sicherheitskultur, der Notfallschutz und die internationale Sicherung von Kernanlagen und –materialien.
Als Folge des Unglücks in Fukushima hat die internationale Gemeinschaft vor gut drei Jahren mit der sogenannten Wiener Erklärung ein Zeichen für die konstante Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken gesetzt. Nun geht es darum, diese Verpflichtung gemeinsam umzusetzen.
Die Kernanlagen in der Schweiz sind im Betriebsjahr 2017 sicher betrieben worden. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Aufsichtsbericht. Das Aufsichtsjahr 2017 wurde zudem geprägt durch längere Stillstände, die den Block 1 des Kernkraftwerks Beznau und das Kernkraftwerk Leibstadt betrafen.
Das ENSI hat seine Richtlinie zur „Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen“ komplett überarbeitet und heute veröffentlicht. In der Richtlinie werden unter Einbezug der revidierten Strahlenschutzverordnung die Anforderungen an die Messung von Strahlendosen von beruflich strahlenexponiertem Personal, deren Aufzeichnung und Berichterstattung beschrieben.