HSK-R-46/d
Gegenstand dieser Richtlinie sind sicherheitsrelevante Leitanlagen einschliesslich der zugehörigen Bedienelemente und Anzeigen, welche die Aufgaben Messen, Steuern, Regeln, Überwachung und Schutz realisieren. Alle Arten von sicherheitsrelevanten rechnerbasierten Leitanlagen mit deren Funktionen, Systemen und Ausrüstungen bzw. Einrichtungen (einschliesslich der speicherprogrammierbaren Steuerungen), welche die erwähnten Aufgaben erfüllen, sind darin eingeschlossen.
Diese Richtlinie wird insbesondere für die sicherheitsrelevanten rechnerbasierten Leitanlagen in Kernkraftwerken angewendet. Deren Anwendung für weitere Kernanlagen wird fallweise geregelt.
In der Richtlinie werden die Anforderungen und das Verfahren festgelegt, die beim ersten Einbau, bei Nachrüstung und Ersatz von Leitanlagen, sowie bei deren Betrieb, Instandhaltung und Änderung zu beachten sind, um jeweils den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Die Nachrüstung und der Ersatz von programmierbaren Einzelkomponenten sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Das Aufsichtsverfahren für rechnerbasierte Einzelkomponenten wie z. B. Sensoren („smart transmitters“), Aktuatoren, Linienschreiber, Schutzrelais erfolgt nach der Richtlinie HSK-R-23. Solche Komponenten sind im Aufsichtsverfahren nach der vorliegenden Richtlinie nur dann mit einbezogen, wenn sie Bestandteil des einzuführenden rechnerbasierten Systems sind (z. B. „smart transmitters“, die über das rechnerbasierte System parametriert werden).
Das Aufsichtsverfahren für sicherheitsrelevante Systeme einschliesslich Leittechnik ist in der Richtlinie HSK-R-35 festgehalten. Das Qualifikationsverfahren für Sicherheits-Ausrüstungen der rechnerbasierten leittechnischen Systeme ist in der Richtlinie HSK-R-31 festgehalten.