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Stilllegung von Kernanlagen

ENSI-G17/d

Die Richtlinie ENSI-G17 regelt die Anforderungen an die Stilllegung von Kernanlagen. Sie regelt auch die detaillierten Anforderungen an die Gesuchsunterlagen für die Stilllegung.

Die Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegung ist in der Verordnung vom 7. Dezember 2007 über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV; SR 732.17) geregelt und nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Die Anforderungen an die konventionelle Arbeitssicherheit und die Entsorgung von nicht radioaktiven Abfällen werden in den Gesetzgebungen des Bundes beziehungsweise der Kantone geregelt und sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

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ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]

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ENSI-G17 Erläuterungsbericht

Die Richtlinie ENSI-G17 regelt die Anforderungen an die Stilllegung von Kernanlagen. Sie regelt auch die detaillierten Anforderungen an die Gesuchsunterlagen für die Stilllegung. Die Richtlinie beantwortet folgende Fragen:

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