ENSI-G17/d
Die Richtlinie ENSI-G17 regelt die Anforderungen an die Stilllegung von Kernanlagen. Sie regelt auch die detaillierten Anforderungen an die Gesuchsunterlagen für die Stilllegung.
Die Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegung ist in der Verordnung vom 7. Dezember 2007 über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV; SR 732.17) geregelt und nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Die Anforderungen an die konventionelle Arbeitssicherheit und die Entsorgung von nicht radioaktiven Abfällen werden in den Gesetzgebungen des Bundes beziehungsweise der Kantone geregelt und sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Richtlinie.