ENSI-B11/d
Die Richtlinie ENSI-B11 regelt die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen. Zusätzlich definiert sie die Abwicklung der im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) für die gemäss Notfallschutzverordnung zur Teilnahme verpflichteten Kernanlagen.
Die vorliegende Richtlinie gilt für die in Betrieb stehenden oder sich in Stilllegung befindenden Kernkraftwerke (KKW), das zentrale Zwischenlager Würenlingen (Zwilag), das Paul Scherrer Institut (PSI) und die kerntechnischen Forschungseinrichtungen an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL).
Für Kernanlagen, die sich in Nachbetriebs- oder Stilllegungsphasen befinden, gilt diese Richtlinie unter Berücksichtigung des sich ändernden Gefährdungspotenzials sinngemäss.