Die übergeordneten Auslegungsgrundsätze für Kernanlagen sind in Art. 4 und 5 des Kernenergiegesetztes (KEG; SR 732.1) und in Art. 7, 8 und 12 KEV festgelegt.
Die Richtlinie ENSI-G23 präzisiert die Auslegungsgrundsätze für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Sie gilt sowohl für neue als auch für in Betrieb stehende andere Kernanlagen, eingeschlossen das Zwischenlager ZWIBEZ des KKB.
Die Richtlinie ENSI-G23 gilt nicht für Nullleistungsreaktoren.
Die öffentliche Anhörung zum Entwurf der Richtlinie ENSI-G23 dauert bis zum 30. April 2021.