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Addendum zum Hotlabor-Gutachten ENSI 22/800: Bearbeitungsstand der Forderungen und Neubewertung der Auflagen (Stand 31. Januar 2016)

Im März 2014 stellte das ENSI sein Gutachten zum Gesuch des PSI um Erneuerung der Hotlabor-Betriebsbewilligung fertig. Das entsprechende Gutachten ENSI 22/800 basiert auf der Revision 1 des Hotlabor-Sicherheitsberichtes TM-43-04-15 vom 17. Januar 2007.

Anfang Juni 2015 reichte das PSI einen überarbeiteten Sicherheitsbericht ein und kommt damit einer aus dem Gutachten abgeleiteten Forderung des ENSI nach. Bei dieser neuen Version des Hotlabor-Sicherheitsberichtes handelt es sich um die Revision 2 vom 31. Mai 2015. Sie dient als Grundlage für das Bewilligungsverfahren, welches mit der öffentlichen Auflage am 17. Februar 2016 beginnt.

Vorliegende Aktennotiz dokumentiert den Bearbeitungsstand per Stichtag 31. Januar 2016 der vom ENSI im Rahmen seiner Begutachtung verfügten Forderungen, welche im Gutachten ENSI 22/800 abgebildet sind.

Schliesslich erfolgt noch eine Neubewertung der Auflagenvorschläge aus dem ENSl-Gutachten im Licht des aktuellen Sachstandes.

Bezogen auf die Revision 2 vom 31. Mai 2015 des Hotlabor-Sicherheitsberichtes TM-43-04-15 ist vorliegende Aktennotiz als Addendum zum ENSl-Gutachten 22/800 von März 2014 zu verstehen und zu berücksichtigen.

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Gutachten zum Gesuch des Paul Scherrer Instituts um Erneuerung der Betriebsbewilligung für das Hotlabor

Das Hotlabor des Paul Scherrer Instituts PSI untersteht als Kernanlage der Kernenergie- und Strahlenschutzgesetzgebung. Mit Brief vom 27. Januar 2005 an das Bundesamt für Energie ersucht das PSI um eine Erneuerung der Betriebsbewilligung für das Hotlabor. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat als vom Gesetz bezeichnete Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob das Hotlabor den gesetzlichen und behördlichen […]

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