Die Schweizer Kernkraftwerke müssen bis Ende 2013 nachweisen, dass sie ausreichend gegen Störfälle, die durch extreme Wettererbedingungen ausgelöst werden, geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat heute den Betreibern die Randbedingungen für den Nachweise mitgeteilt.