Externe Überflutungen sind Ereignisse, gegen die sich die Schweizer Kernanlagen zu schützen haben. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind die Kernkraftwerkbetreiber verpflichtet, die Gefährdung regelmässig gemäss der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Gegebenenfalls haben sie Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen.