Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.