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Längerer Betriebsunterbruch beim KKW Gösgen

Das ENSI hat den vom KKW Gösgen kommunizierten Betriebsunterbruch bis voraussichtlich Ende Februar 2026 zur Kenntnis genommen. Eine Freigabe zum Wiederanfahren kann erst erteilt werden, nachdem das KKW Gösgen Sicherheitsnachweise erbracht hat und diese vom ENSI akzeptiert sind.

KKW Gösgen hält Erdbeben der Störfallkategorie 3 stand

Im Rahmen der technischen Modernisierung hat das KKW Gösgen den Austausch von Rückschlagklappen im Speisewassersystem vorgesehen. Dabei wurden neue Berechnungsmethoden eingesetzt. Diese zeigten eine «mögliche Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem», welche dem ENSI im März 2025 gemeldet wurde. Die mutmassliche Auslegungsschwachstelle hat Auswirkungen auf die Beherrschung von Brüchen einer Speisewasserleitung. Solche Brüche sind sehr selten, stellen aber dennoch eine Grundlage für die sicherheitstechnische Auslegung der Anlage dar. Es handelt sich demnach um sogenannte Auslegungsstörfälle.

Die Kernenergieverordnung schreibt vor, dass die Kernkraftwerke Auslegungsstörfälle beherrschen müssen. Die Betreiber müssen nachweisen, dass die Sicherheitssysteme so ausgelegt sind, dass eine sichere Beherrschung möglich ist.

Als Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung überprüft das ENSI eingereichte Nachweise unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Neue Erkenntnisse fliessen bei der sicherheitstechnischen Beurteilung mit ein. Im vorliegenden Fall haben sich die regulatorischen Anforderungen an die Funktion der technischen Einrichtungen nicht geändert, hingegen verwendete das KKW Gösgen neue Berechnungsmethoden, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Diese lieferten neue Erkenntnisse, nämlich die Identifikation der mutmasslichen Auslegungsschwachstelle. Daher sind nun neue, umfangreiche Nachweise – sei es zur tatsächlichen Belastung der Rohrleitungen, sei es zu allenfalls notwendigen Ertüchtigungen – nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich.

Erst wenn das ENSI die Sicherheitsnachweise akzeptiert und die Freigabe erteilt hat, darf das Kernkraftwerk wieder anfahren.

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