Topical Peer Review der EU zum Brandschutz in Kernanlagen: Einschätzungen des ENSI bestätigt
Die Schweiz hat am Topical Peer Review der EU zum Thema Brandschutz in Kernanlagen teilgenommen. Der nun veröffentlichte Bericht fasst die Begutachtung und vertiefte Diskussionen der anderen Aufsichtsbehörden zusammen. Wie das ENSI bereits Ende 2023 in seinem Länderbericht erläuterte, sollen die Brandschutzkonzepte bei einigen Kernanlagen aktualisiert werden.
Die European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) der Europäischen Kommission hat soeben ihren Bericht, den sogenannten Country Review Report (CRR) Switzerland, über den Stand des Brandschutzes in den Schweizer Kernanlagen veröffentlicht. Dieser Bericht fasst die Begutachtung durch die anderen teilnehmenden Aufsichtsbehörden (Peer Review) und die vertiefte Diskussion ihrer Erkenntnisse, die im Herbst 2024 in Luxemburg stattfand, zusammen. Grundlage dafür ist der Länderbericht (Country Report), den das ENSI Ende 2023 der ENSREG eingereicht hat.
«Ziel des Topical Peer Review der EU ist es, beim Brandschutz in Kernanlagen der jeweiligen teilnehmenden Staaten Verbesserungsmöglichkeiten zu finden», erläutert Felix Altorfer, Mitglied der Geschäftsleitung des ENSI. «Für das ENSI sind solche unabhängigen Prüfungen durch externe Experten deshalb wertvoll und wichtig.»
Das ENSI und die externen Aufsichtsbehörden (ENSREG) haben im Country Review Report (CRR) vier Verbesserungsbereiche (Areas of Improvement) und zwei Bereiche mit guter Leistung (Areas of good performance) identifiziert.
Die vier Verbesserungsbereiche werden in einen nationalen Handlungsplan (National Action Plan) aufgenommen. Daraus wird das ENSI bis Ende 2025 Massnahmen definieren. Die Verbesserungsbereiche wurden grösstenteils im Länderbericht des ENSI von 2023 erwähnt. Die zwei Bereiche mit guter Leistung sind als Beispiele für mögliche zusätzliche Optimierungen bei anderen Kernanlagen in der Schweiz und im Ausland zu verstehen.
In der anfangs Oktober 2024 veröffentlichten neuen Richtlinie ENSI-G18 macht das ENSI Vorgaben zum baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Die Brandschutz-Richtlinie ist im Einklang mit den Vorgaben der IAEA (Safety Requirements) und der WENRA (Safety Reference Levels).
Basierend auf dem Schweizer Länderbericht zum Brandschutz in Kernanlagen und der Begutachtung durch die teilnehmenden Aufsichtsbehörden (Peer Review) wurden im Country Review Report folgende vier Verbesserungs- und zwei Vorzeigebereiche festgehalten:
Verbesserungsbereich (1) bei den Kernanlagen Beznau und Gösgen sowie dem Zwischenlager Beznau (Zwibez): Notwendigkeit einer Überarbeitung des Brandschutzkonzepts in ein «übergreifendes Brandschutzkonzept» und detaillierte gebäudespezifische Brandschutzkonzepte.
Verbesserungsbereich (2) beim Kernkraftwerk Leibstadt: Es gibt zwei verschiedene IT-Systeme zur Unterstützung des Brandlastmanagements. Dies ermöglicht keine effiziente Informationsbeschaffung.
Verbesserungsbereich (3) bei der Kernanlage Zentrales Zwischenlager Zwilag: Notwendigkeit der Aktualisierung und Ergänzung der Brandschutzkonzepte und der zugehörigen Dokumentation gemäss dem aktuellen Stand der Technik.
Verbesserungsbereich (4) bei allen Schweizer Kernkraftwerken: Es besteht die Notwendigkeit, das Detektionsprinzip in Bereichen/Räumen mit hoher oder sehr hoher Strahlenbelastung, zu überprüfen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Auslegung der Brandmeldeanlagen hauptsächlich auf der Richtlinie «Brandmeldeanlagen» des SES (Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen) basiert, welche den aktuellen Stand der Technik in Industrieanlagen abdeckt. Die Notwendigkeit unterschiedlicher Detektionsprinzipien sollte durch eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes begründet werden.
Bereich mit guter Leistung (1) bei der Kernanlage Zentrales Zwischenlager Zwilag: Brände, die durch einen Absturz eines Militärflugzeugs verursacht werden, wurden bei der Planung des Lagers für abgebrannte Brennelemente und der Lager für radioaktive Abfälle berücksichtigt. Erklärung für diese Erkenntnis ist die Tatsache, dass in der Entwurfsphase detaillierte Analysen für die Gebäude zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen für den Aufprall eines Militärflugzeugs durchgeführt wurden. Die Analyse eines Brandes infolge eines Flugzeugabsturzes mit Verbrennung von Flugzeugtreibstoff wird bei Lagern für radioaktive Abfälle in der Regel nicht durchgeführt.
Bereich mit guter Leistung (2) bei allen Schweizer Kernkraftwerken: Robustheit des Brandmeldesystems gegenüber Einzelfehlern. Die Erkenntnis basiert darauf, dass «die Brandmeldezentralen, die zur Überwachung der einzelnen Redundanzen von Sicherheits- und Notfallsystemen verwendet werden, funktional und räumlich voneinander getrennt sein müssen» (Richtlinie für die schweizerischen Kernanlagen ENSI-G18, Abschnitt 6.1.2). Diese Anforderung gewährleistet die Robustheit gegenüber einem einzelnen Ausfall, der mehr als eine Redundanz betrifft.
Am 18. Juni 2025 wird die ENSREG eine abschliessende öffentliche Sitzung für Stakeholder im Hybridformat in Brüssel abhalten. Ziel ist es, die Ergebnisse dieses zweiten Topical Peer Review zum Brandschutz in Kernanlagen einem breiteren Publikum interessierter Personen vorzustellen.
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 unterzogen sich alle Kernkraftwerke in der Europäischen Union, der Schweiz und der Ukraine einem Stresstest. Dabei wurden gewisse Situationen (von Vorkommnissen bis hin zu Unfällen) subsumiert und die Erkenntnisse daraus festgehalten, um die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz zu verbessern. Die Berichte wurden anschliessend von internationalen Expertinnen und Experten begutachtet und veröffentlicht.
Im Jahr 2014 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Sicherheitsrichtlinie für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen aktualisiert. Diese sieht unter anderem sogenannte Topical-Peer-Reviews für Kernanlagen vor – einen Begutachtungsprozess durch Partnerländer zu einem bestimmten Schwerpunktthema. Alle sechs Jahre liegt der Fokus auf einem anderen Aspekt der technischen Sicherheit von Kernanlagen.
Das erste thematische Peer-Review wurde von 2017 bis 2018 durchgeführt. Thema war das Alterungsmanagement technischer Komponenten in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren. Im Oktober 2018 genehmigte die ENSREG den Bericht über die Überprüfung und die damit verbundenen länderspezifischen Ergebnisse.
Das zweite thematische Peer-Review befasst sich mit dem Brandschutz in nuklearen Anlagen. Die Schweiz sowie zahlreiche weitere Staaten reichten 2023 ihre Länderberichte ein. Darin wurden die brandschutztechnischen Vorkehrungen in den jeweiligen Kernanlagen dargelegt und bewertet.
Öffentliche Anhörung zur Revision der Richtlinie ENSI-B03
Die Richtlinie ENSI-B03 «Meldungen der Kernanlagen» wird revidiert. Diese Revision 2 wird die Ausgabe vom Juli 2021, Revision 1 vom 3. Februar 2023 (Änderung vom 28. Mai 2025) ablösen. Die Anhörung dauert bis zum 30. September 2025.
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