Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen in der Schweiz
Es stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Kernenergie- und das Strahlenschutzgesetz. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt es Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Mittels Verfügungen und Freigaben kann das ENSI Massnahmen anordnen.