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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen in der Schweiz

Es stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Kernenergie- und das Strahlenschutzgesetz. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt es Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Mittels Verfügungen und Freigaben kann das ENSI Massnahmen anordnen.


News

  • Artikel, News, Richtlinien in Kraft

    ENSI publiziert Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B09 «Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen»

    Das ENSI hat die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B09 veröffentlicht. Mit der Neuausgabe wurden die Harmonisierung mit aktuellen internationalen Grundlagen, Anpassungen an die Aufsichtspraxis sowie die Regelung spezifischer Aspekte bei der Stilllegung von Kernanlagen umgesetzt.

  • Artikel, News, Richtlinien in Kraft

    ENSI publiziert neue Brandschutz-Richtlinie

    Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-G18 veröffentlicht. Sie ersetzt die Richtlinie HSK-R-50. Damit regelt das ENSI die Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen neu.

  • Artikel, News

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Verfügung des ENSI zur Verbesserung des radiologischen Arbeitsschutzes im KKW Mühleberg ist rechtens

    Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde der BKW Energie AG ab: Das ENSI hat Ende 2022 im KKW Mühleberg die Nachrüstung einer Nassdekontaminationszelle nach dem Stand der Technik gefordert. Die entsprechende Verfügung des ENSI war von der BKW beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden.


Hintergrundartikel

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Gesetzgebung für den Strahlenschutz in der Schweiz

    Strahlenschutzgesetz und Verordnungen

Richtlinien

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