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Das ENSI will vom KKM einen neuen Hochwassernachweis verlangen

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Oktober 2018 erwägt das ENSI, einen neuen Hochwassernachweis vom KKW Mühleberg zu verlangen. Derzeit gewährt es den Parteien dazu das rechtliche Gehör.

Das ENSI beabsichtigt, mit einer Verfügung die BKW Energie AG aufzufordern, den ganzen deterministischen Nachweis für die Beherrschung des 10‘000-jährlichen Hochwassers durch das KKM neu einzureichen. Der Nachweis soll für aktualisierte Hochwassergefährdungsannahmen erfolgen. Dies haben das Bundesgericht beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht verlangt. Die Hochwassergefährdungsannahmen werden auf den Resultaten des EXAR-Projekts basieren, das derzeit unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt BAFU erarbeitet wird.

Die BKW wird nachweisen müssen, dass das Kernkraftwerk Mühleberg mit den Anlagen und Massnahmen wie sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EXAR-Resultate vorhanden sind, ein Hochwasser, wie es einmal in 10‘000 Jahren vorkommt, beherrscht. Der Nachweis muss drei Monate nach Veröffentlichung der EXAR-Resultate beim ENSI eingereicht werden. Das ENSI wird den Nachweis anschliessend prüfen und dazu Stellung nehmen.

Das ENSI gewährt den Parteien zur geplanten Verfügung das rechtliche Gehör bis zum 24. Januar 2019.

Bundesgericht trat nicht auf Beschwerde von Anwohnern ein

Das Bundesgericht war am 5. Oktober 2018 nicht auf die Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg eingetreten. Diese wollten die rechtliche Grundsatzfrage klären lassen, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, hielt jedoch fest, dass der ganze deterministische Sicherheitsnachweis des Kernkraftwerks Mühleberg neu zu beurteilen ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Mai 2018 einer Beschwerde von Markus Kühni und Rainer Burki teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des ENSI aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen.

Hochwassernachweis nach Fukushima

Im Nachgang zum Reaktorunglück in Fukushima hatte das ENSI 2011 die Kernkraftwerke in der Schweiz unter anderem aufgefordert, erneut nachzuweisen, dass sie ein 10‘000-jährliches Hochwasser beherrschen. Alle Kernkraftwerke konnten nachweisen, dass sie dies tun. Dennoch wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Schutz vor diesen extrem seltenen Ereignissen weiter zu verbessern.

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