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Strahlenschutz-Serie: Strahlenschutz-Behörden in der Schweiz

Für die Aufsicht über den Strahlenschutz in der Schweiz sind das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig. Diese drei Stellen teilen sich unterschiedliche Bereiche des Strahlenschutzes.

Bild: Strahlenschutz-Fachexperte des ENSI bei einer Inspektion

Die gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz in der Schweiz liefert das Strahlenschutzgesetz (StSG) und die zugehörige Strahlenschutzverordnung (StSV). Für die Aufsicht über den Personen- und den Umgebungsschutz sind gemäss Artikel 136 StSV das BAG, die Suva und das ENSI zuständig.

Zuständigkeiten von BAG, Suva und ENSI

  • Das ENSI ist die Aufsichtsbehörde über den Bau und Betrieb von Kernanlagen. Des Weiteren ist das ENSI die Bewilligungsbehörde für Tätigkeiten in Kernanlagen, über Versuche mit radioaktiven Stoffen im Rahmen von erdwissenschaftlichen Untersuchungen, über die Ein- oder Ausfuhr radioaktiver Stoffe für oder aus Kernanlagen sowie über den Transport radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen. Im Bereich Strahlenschutz überwacht das ENSI die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften sowie der Dosislimiten und kontrolliert insbesondere die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen.
  • Die Abteilung Strahlenschutz des BAG erteilt Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Medizin, Industrie und Forschung wie beispielsweise bei Röntgenanlagen und Radiopharmazeutika. Zudem ist das BAG die Aufsichtsbehörde für medizinische Betriebe und Forschungsinstitute. Es anerkennt die Ausbildung von Personen, die in einem Betrieb – mit Ausnahme von Kernanlagen – Strahlenschutzaufgaben zu erfüllen haben.
  • Die Suva hat die Aufsicht über die industriellen und gewerblichen Betriebe, in denen vor allem die Arbeitnehmer geschützt werden müssen. Sie hat zum Ziel, die Häufigkeit und Schwere der Unfälle und der Berufskrankheiten zu senken.

Aufgrund von inhaltlichen Überschneidungen gibt es regelmässig Kooperationen zwischen ENSI, BAG und Suva. Beispielsweise haben die drei Stellen gemeinsam die Richtlinie ENSI-B04 Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen und den Leitfaden für das Qualitätsmanagement bei der Herstellung und Verwendung von Verpackungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe herausgegeben. Bei Unklarheit über die Zuständigkeit sprechen sie sich gegenseitig ab.

Kommissionen mit Bezug zum Strahlenschutz

Die Aufgabe der eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz (KSR) ist das Verfassen von Zweitmeinungen bezüglich des Strahlenschutzes und der Überwachung der Radioaktivität, die unabhängig von denjenigen der Bundesverwaltung sind. Des Weiteren berät die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) den Bundesrat, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen.

Die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC) unterstützt den Vorsorgeprozess und überprüft Dokumente und Konzepte im Bereich der ABC-Vorsorge. Dabei steht A für nukleare und radiologische (frühere Bezeichnung „atomare“), B für biologische und C für chemische Risiken. Das Ziel der KomABC ist es, mit den anderen Partnern der ABC-Vorsorge auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden mitzuwirken, sodass die Schweiz auf ein A-, B- oder C-Ereignis bestmöglich vorbereitet ist.

Dies ist der 13. von 14 Teilen der Artikelserie zum Thema Strahlenschutz. Im letzten Teil geht es um die internationale Zusammenarbeit im Bereich Strahlenschutz.

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