Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im April 1986 hatte Folgen weit über die damalige Sowjetunion hinaus. Die grenzüberschreitenden Schäden machten deutlich, dass internationale Regelungen fehlen, die eine rasche Weiterleitung von Informationen über einen Unfall sowie über die Organisation der Hilfeleistungen bei derartigen Unfällen ermöglichen.
In der Folge wurden das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie das Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen erarbeitet. Beide Übereinkommen wurden von der Schweiz am 3. März 1988 ratifiziert.
Einführung internationaler Sicherheitsstandards
Insbesondere zeigte diese Katastrophe auch, dass grundlegende Prinzipien der nuklearen Sicherheit auf internationaler Ebene festgelegt werden müssen. Diese Prinzipien waren vom Betreiber des Kernkraftwerks Tschernobyl missachtet worden.
Unter dem Eindruck der Ereignisse in Tschernobyl von 1986 wurden international verbindliche Sicherheitsstandards gefordert. Die IAEA verabschiedete am 17. Juni 1994 mit der Convention on nuclear safety CNS ein Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Dieses basiert auf den von der IAEA geschaffenen und weitgehend anerkannten, grundlegenden Sicherheitsprinzipien für Kernanlagen (Safety Fundamentals).
Zum Abschluss der Diplomatischen Konferenz der IAEA im Juni 1994 in Wien sagte der damalige IAEA-Generaldirektor Hans Blix: “The promotion of safety in nuclear installations is an important national and international objective. This Convention will give many well-known principles the force of law. It will also establish innovative mechanisms to help us ensure that the letters of this law translate into safe nuclear reality.”
Mit dem Übereinkommen wurden erstmals völkerrechtlich verbindliche Mindestanforderungen für die Sicherheit von zivilen Kernkraftwerken geschaffen. Dieses stellt daher einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf die Festlegung der allgemeinen Sicherheitsgrundsätze dar.
Die Schweiz hat die Konvention am 31. Oktober 1995 unterzeichnet, am 12. September 1996 ratifiziert und am 11. Dezember 1996 in Kraft gesetzt. Somit gehört die Schweiz zu den Gründerstaaten dieses Übereinkommens. Seit der ersten Durchführung der CNS-Konferenz im Jahr 1999 nimmt sie jeweils an den Überprüfungskonferenzen teil, die alle drei Jahre in Wien stattfinden.
Das ist der vierzehnte von sechzehn Teilen zur Geschichte des Unfalls Tschernobyl.