So musste die BKW AG erste Angaben dazu liefern, welche sicherheitsrelevanten Systeme und Anlageteile des Kernkraftwerks Mühleberg für Nachbetrieb und Stilllegung noch benötigt werden und wie logistische Fragen im Bereich der Abfälle und des Kernbrennstoffs angegangen werden. Zudem wurden Informationen zu den geplanten Arbeiten und zur Berücksichtigung menschlicher und organisatorischer Faktoren sowie eine allgemeine Sicherheitsbewertung verlangt.
Das ENSI wird die eingereichten Unterlagen zur Vorbereitung der Prüfung des eigentlichen Stilllegungsprojektes verwenden. Ein solches muss die BKW gemäss Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung und der technischen Richtlinie G17 erstellen.
Die Aufsichtsbehörde hat in diesem Zusammenhang positiv zur Kenntnis genommen, dass die BKW bis Ende 2015 das Stilllegungsprojekt einreichen will.