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Kernkraftwerke müssen Wasserstoff-Nachweise bis Ende Juni einreichen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat nach dem Reaktorunglück in Fukushima von den Betreibern der Schweizer Kernkraftwerke verlangt, dass sie den Schutz vor Wasserstoffdeflagrationen und -explosionen im Bereich der Brennelementbecken bewerten müssen. Auf Antrag der Betreiber hat das ENSI eine Fristerstreckung bis zum 30. Juni 2012 bewilligt.

Dokumente

Die Fristerstreckung ist auch deshalb vertretbar, weil neue Erkenntnisse aus dem Reaktorunglück in Japan gezeigt haben, dass die Gefahr im Zusammenhang mit den Brennelementbecken kleiner als ursprünglich vermutet ist. Im Februar 2012 wurde aus Japan berichtet, dass in den Brennelement-Lagerbecken des abgeschalteten Blockes 4 keine Brennstoff- und Hüllrohrschäden mit Wasserstoffentwicklung zu beobachten sind. Anfänglich wurde eine solche Wasserstoffentwicklung als Ursache der Explosion des Reaktorgebäudes des Blocks 4 vermutet.

Trotzdem bleibt zu untersuchen, ob sich nebst radioaktiven Gasen und Aerosolen auch Wasserstoffgas in Räume ausserhalb des Primär-Containments ausbreiten und in Gebäuden, Systemen und Behältern in gefährdendem Ausmass ansammeln kann. In die Untersuchungen sind auch alle relevanten Komponenten der Lüftungsanlagen einzubeziehen. Entsprechend ist das Thema Wasserstoffmanagement Teil des Aktionsplans Fukushima 2012.

Das ENSI wird die Nachweise zur Wasserstoffproblematik, die es am 5. Mai 2011 mit einer Verfügung eingefordert hat, nach deren Eintreffen eingehend prüfen.

Weitere Informationen

  • Aktionsplan Fukushima 2012
  • Verfügung 3 Kernkraftwerk Beznau (PDF, 1 MB)
  • Verfügung 3 Kernkraftwerk Gösgen (PDF, 1 MB)
  • Verfügung 3 Kernkraftwerk Leibstadt (PDF, 1 MB)
  • Verfügung 3 Kernkraftwerk Mühleberg (PDF, 1 MB)

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