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Stilllegung

Die Stilllegung einer Kernanlage umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlage bzw. der Standort für andere Zwecke verwendet werden kann, die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und nicht mehr der Kernenergiegesetzgebung untersteht.

Der Betreiber einer Kernanlage erstellt zunächst ein Stilllegungsprojekt. Das ENSI verfasst dazu ein sicherheitstechnisches Gutachten zu Handen des UVEK. Dieses erlässt die Stilllegungsverfügung.

Die aufsichtliche Tätigkeit des ENSI umfasst unter anderem die Freigabe der Rückbauphasen und Inspektionen.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

 

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

Hintergrundartikel

  • Artikel, Hintergrundartikel, News

    1 Jahr vor der Abschaltung des KKM: Das ENSI begleitet die Vorbereitungen und ist gut gerüstet

    Heute in einem Jahr wird das Kernkraftwerk Mühleberg abgeschaltet. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI begleitet seit dem Stilllegungsentscheid durch die BKW 2013 die Vorbereitungen und wird den Rückbau bis im Jahr 2031 beaufsichtigen. Die Aufsichtsbehörde ist dazu gut gerüstet.

  • Artikel, Hintergrundartikel

    ENSI beantwortet Fragen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg

    2019 nimmt die BKW das Kernkraftwerk Mühleberg ausser Betrieb. Dazu haben die Betreiberin BKW und das Bundesamt für Energie BFE im März 2015 drei öffentliche Anlässe durchgeführt. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat an diesen Anlässen über Aspekte der Aufsicht bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg informiert. Die Bevölkerung hatte die Möglichkeit mündlich und schriftlich Fragen…

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Sicher zurück zur grünen Wiese

    «Nach der Ausserbetriebnahme werden Kernkraftwerke zurückgebaut, der Standort mitunter renaturiert. Die fachgerechte Zerlegung und Entsorgung der Anlagen dauert Jahre. Wir sorgen dafür, dass die Eigentümer der Kernanlagen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und somit auch während der Stilllegung die Sicherheit der Bevölkerung und der beteiligten Fachkräfte gewährleistet ist. Dafür nutzen wir unsere Erfahrung aus dem Rückbau…

  • Artikel, Hintergrundartikel

    ENSI erteilt keinen Blankocheck für Laufzeitverlängerungen

    Aus heutiger Sicht spricht rein technisch nichts dagegen, dass die Schweizer Kernkraftwerke 60 Jahre in Betrieb bleiben. Eine Garantie für eine bestimmte Laufzeit gibt es aus technischer Sicht aber nicht. Der Betrieb einer Anlage über 40 Jahre hinaus ist an strenge Auflagen gebunden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird die Sicherheit der Kraftwerke laufend überprüfen. Erfüllt…

  • Artikel, Hintergrundartikel, Interviews

    KKW-Rückbau: „Schutz vor Strahlung hat oberste Priorität“

    Das Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI begleitet die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken in der Schweiz eng. Der Schutz der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und der Umwelt geniesse dabei oberste Priorität, erklärt Michael Wieser, Leiter des Bereiches Entsorgung im ENSI, in einem Interview mit der Zeitung La Liberté.

  • Kernkraftwerk Mühleberg mit Aare
    Artikel, Hintergrundartikel

    Informationen zum Kernkraftwerk Mühleberg

    Im Nachgang zum Reaktorunglück Fukushima hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verschiedene Verfügungen zu Handen des Kernkraftwerks Mühleberg, aber auch der anderen Kernanlagen in der Schweiz erlassen. Besonders im Fokus standen die Themen Hochwasser und Erdbeben. Jüngst kamen Forderungen zum befristeten Betrieb bis 2019 hinzu.

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Rückbau von Kernkraftwerken muss sorgfältig geplant werden

    Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken sind arbeitsintensive Verfahren. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei der Vorbereitung dem Strahlenschutz und der Behandlung der radioaktiven Stoffe. Mehrere erfolgreich abgeschlossene Rückbauprojekte im Ausland zeigen, dass auch in der Schweiz ein Kernkraftwerk bis zur „Grünen Wiese“ zurückgebaut werden kann.

  • Bau des Kernkraftwerk Mühleberg mitte 60er Jahre
    Artikel, Hintergrundartikel

    Sicherheit des Betriebs über 40 Jahre muss nachgewiesen werden

    Wenn Schweizer Kernkraftwerke über 40 Jahre hinaus betrieben werden sollen, müssen sie sowohl die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllen als auch genügend Sicherheitsreserven für die nächsten zehn Jahre aufweisen. Deshalb verlangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI von den Werksbetreibern entsprechende Nachweise und ein anlagenspezifisches Konzept zum Langzeitbetrieb.

  • Artikel, Hintergrundartikel, News

    Die Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken

    Bundesrat und Parlament haben den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer Betriebszeit nicht durch neue ersetzt werden. Sie können so lange weiter betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die Ausserbetriebnahme erfolgt somit geordnet und sicherheitsgerichtet. Das ENSI ist darauf vorbereitet.