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Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses, bei dem Radioaktivität freigesetzt wird bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie bei den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die Ziele des Notfallschutzes gemäss Notfallschutzverordnung sind:

  • die betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen;
  • die betroffene Bevölkerung zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen;
  • die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen.

Um jede Kernanlage werden zwei Zonen festgelegt:

Zone 1 umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann und Schutzmassnahmen sofort erforderlich sind.

Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erfordert.

Das ENSI führt die Zonenpläne als minimales Geodatenmodell «Zonenpläne für die Notfallplanung» (GeoIV Identifikator 178, Download als ZIP-Datei). Sie sind auch auf dem Geoportal des Bundes veröffentlicht.

Die für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen beteiligten Notfallschutzpartner sind:

News

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    Die Überprüfungskonferenz zur Convention on Nuclear Safety CNS bestätigt erneut, dass die Schweiz alle internationalen Vorgaben zur Nuklearen Sicherheit einhält. Die internationalen Experten bezeichnen mehrere Schweizer Massnahmen als „Good Practices“, die sie international zur Nachahmung empfehlen.

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    Im internationalen Verbund arbeitet die Schweiz daran, die Ausbreitung von Radioaktivität noch besser berechnen zu können. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI führte dazu in Brugg ein sogenanntes RODOS User Group Meeting durch. Es wurde dabei entschieden, die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems zu verbessern.

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    Der Bundesrat hat heute entschieden, dass Jodtabletten ab Herbst 2014 der Bevölkerung im Umkreis von 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk verteilt werden. Bis anhin wurden sie Leuten im Umkreis von 20 Kilometern abgegeben. Zuständig für die Verteilung der Jodtabletten ist das Bundesamt für Gesundheit BAG.

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    Die Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Referenzszenarien hat ihren Bericht abgeschlossen. Er befindet sich derzeit in einer breiten Vernehmlassung. Es ist vorgesehen, das Resultat im ersten Quartal dem Bundesstab ABCN zu präsentieren.

  • Notstromdiesel aus dem Lager Reitnau
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    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat am 19. und 20 November 2013 an der Gesamtnotfallübung 2013 teilgenommen. Geübt wurde unter der Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS ein schwerer Unfall im Kernkraftwerk Leibstadt.

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    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nimmt nächste Woche an der Gesamtnotfallübung 2013 teil. Unter der Leitung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS wird der Notfallschutz für das Kernkraftwerk Leibstadt überprüft.

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    Gestützt auf Erkenntnisse aus Fukushima hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI geprüft, ob die Kommunikationseinrichtungen ausreichend redundant und diversitär ausgelegt sind. Mit POLYCOM hat das ENSI nun ein zusätzliches Mittel, um mit der Nationalen Alarmzentrale NAZ, den Kantonen und den Kernanlagen zu kommunizieren. Dieses bereits bei anderen Blaulicht-Organisationen eingesetzte System wurde neu bei den Akteuren des…

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    Gestützt auf Erkenntnisse aus Fukushima überprüft das ENSI den Umgang mit grossen Mengen an kontaminiertem Wasser. Es trifft zusammen mit weiteren Akteuren des Notfallschutzes verschiedene Massnahmen, um bei schweren Unfällen mit Freisetzung über den Wasserpfad die Überwachung und die Alarmierung zu verbessern.

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