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Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses, bei dem Radioaktivität freigesetzt wird bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie bei den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die Ziele des Notfallschutzes gemäss Notfallschutzverordnung sind:

  • die betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen;
  • die betroffene Bevölkerung zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen;
  • die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen.

Um jede Kernanlage werden zwei Zonen festgelegt:

Zone 1 umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann und Schutzmassnahmen sofort erforderlich sind.

Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erfordert.

Das ENSI führt die Zonenpläne als minimales Geodatenmodell «Zonenpläne für die Notfallplanung» (GeoIV Identifikator 178, Download als ZIP-Datei). Sie sind auch auf dem Geoportal des Bundes veröffentlicht.

Die für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen beteiligten Notfallschutzpartner sind:

News

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    Niederschlag verursacht erhöhte Messwerte im Raum Leibstadt

    Drucken Das vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI betriebene Messnetz zur Radioaktivitätsüberwachung hat einen Anstieg der Radioaktivität bei einzelnen Sonden in der Nähe des Kernkraftwerks Leibstadt festgestellt. Das ENSI hat umgehend eine Kontrollmessung vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Erhöhung auf natürliche Radioaktivität zurückzuführen ist.

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    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Anlageexterner Notfallschutz (12/13)

    Der anlageexterne Notfallschutz kommt dann zum Einsatz, wenn trotz aller Massnahmen der vorangehenden Sicherheitsebenen eine grössere Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung nicht ausgeschlossen werden kann. Ziel der Massnahmen auf der Sicherheitsebene 5 ist der Schutz der betroffenen Bevölkerung. Es geht darum, die aus einer Freisetzung radioaktiver Stoffe resultierende Strahlendosis möglichst gering zu halten.

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    Materialtransport vom Lager Reitnau nach Leibstadt erfolgreich geübt

    Notfallmaterial kann erfolgreich vom externen Lager in Reitnau an die vorgesehenen Standorte im Kernkraftwerk Leibstadt transportiert werden. Dies haben Verifikationsflüge mit einem Helikopter der Schweizer Luftwaffe und der Transport mit einem Lastwagen der Schweizer Armee am Dienstag, 28. Mai 2013 gezeigt.

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    Arbeiten an Referenzszenarien schreiten voran

    Die Überprüfung der Referenzszenarien kommt voran, benötigt aber mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird zusammen mit den involvierten Stellen bis Ende Jahr einen Bericht beim zuständigen Bundesstab ABCN einreichen.

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    EU-Stresstest: Lob für Schweizer Aktionsplan

    Der Schweizer Aktionsplan zum EU-Stresstest ist im Rahmen eines Peer Reviews positiv beurteilt worden. Neben zahlreichen positiven Äusserungen empfahlen die Experten, eine von der Schweiz festgelegte Massnahme höher zu gewichten. Der Schlussbericht zum Peer Review soll im Mai vorliegen und wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI veröffentlicht werden.

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    Flugzeugabsturz: ENSI aktualisiert Untersuchungen aus dem Jahr 2003

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI greift das Thema des vorsätzlichen Flugzeugabsturzes neu auf. Unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen der letzten Jahre werden die Untersuchungen aus dem Jahr 2003 aktualisiert.

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    ENSI nimmt Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Notfallschutz zur Kenntnis

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zwei Personen aus Bern und Rosshäusern Anspruch auf eine beschwerdefähige Verfügung vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI haben. Diese hatten sie im Zusammenhang mit internen Notfallschutzmassnahmen im Kernkraftwerk Mühleberg gefordert. Das ENSI nimmt den Entscheid zur Kenntnis und prüft nun das weitere Vorgehen und einen allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht.

  • Lager Reitnau ist für den Notfall gerüstet
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    Lager Reitnau ist für den Notfall gerüstet

    Das externe Lager Reitnau erfüllt seinen Zweck zur Bereitstellung von Notfallausrüstungen und Hilfsstoffen gut. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seiner Beurteilung. Es stellt swissnuclear drei ergänzende Forderungen.

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    ENSI erfüllt Aufträge des Bundesrates im Bereich Notfallschutz

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat zwei Aufträge des Bundesrates aus dem Bericht der Arbeitsgruppe IDA NOMEX abgeschlossen. Die eingereichten Berichte umfassen die Betreuung und Behandlung stark bestrahlter Personen und die Anforderungen an die Redundanz und Ausfallsicherheit der Mess- und Prognosesysteme für Kernkraftwerke. Bis Mitte 2013 wird das ENSI weitere Massnahmen aus dem Bericht IDA NOMEX…