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Extreme Wetterbedingungen

Schweizer KKW sind ausreichend gegen die Auswirkungen von extremen Temperaturen in Luft und Wasser, Starkwinden, Niederschlägen und weiteren Wetterphänomenen geschützt. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seiner Stellungnahme zu den Nachweisen des Schutzes gegen extreme Wetterbedingungen. Um die Sicherheitsmargen zu erhöhen, hat das ENSI zusätzliche Forderungen an die Werke formuliert. Folgende Gefährdungen sind für die Schweizer Kernkraftwerke von erhöhter Relevanz:

  • Extreme Winde;
  • Tornados;
  • Starkregen auf dem Anlagenareal;
  • extreme Sommer- und Wintertemperaturen;
  • sowie extreme Schneelasten.

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    Kernkraftwerke reichen Analysen zu extremen Wetterbedingungen ein

    Die sicherheitstechnischen Nachweise der fünf Schweizer Kernkraftwerke zur Beherrschung von extremen Winden, Tornados, Starkregen auf dem Anlagenareal und Schneehöhen wurden fristgerecht beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI eingereicht. Das ENSI wird diese prüfen und dazu Stellung nehmen.

  • Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gewährt den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz eine Fristverlängerung beim Nachweis, dass ihre Anlagen ausreichend gegen extreme Wetterbedingungen geschützt sind. Die Ermittlung der zu erwartenden Intensität extremer Wetterbedingungen sowie der Nachweis des ausreichenden Schutzes gestalten sich aufwändiger als erwartet.
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    Schutz von Kernkraftwerken vor extremen Wetterbedingungen: Neuanalysen aufwändiger als erwartet

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gewährt den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz eine Fristverlängerung beim Nachweis, dass ihre Anlagen ausreichend gegen extreme Wetterbedingungen geschützt sind. Die Ermittlung der zu erwartenden Intensität extremer Wetterbedingungen sowie der Nachweis des ausreichenden Schutzes gestalten sich aufwändiger als erwartet.

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    Extreme Wetterbedingungen: Nachweise der Kernkraftwerke bis Ende 2013

    Die Schweizer Kernkraftwerke müssen bis Ende 2013 nachweisen, dass sie ausreichend gegen Störfälle, die durch extreme Wettererbedingungen ausgelöst werden, geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat heute den Betreibern die Randbedingungen für den Nachweise mitgeteilt.