b)
Basierend auf der Gesetzgebung und den Safety Requirements der IAEA schreibt das ENSI in seinen Vorgaben (u. a. in Richtlinien) die zu erreichenden Ziele vor. Die Nagra hat dann die Lösungen zu entwickeln, wie diese Ziele erreicht werden können. Das ENSI prüft anschliessend, ob die Vorgehensweise der Nagra zielführend ist.
Die Nagra hat im Entsorgungsprogramm 2021 (Nagra 2021b) den Umfang und Inhalt der Messungen zur Überwachung eines Pilotlagers für HAA bzw. SMA weiter konkretisiert und die aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich des Aspekts der Interpretation der erfassten Messwerte dargelegt.
Bezüglich der Auswahl der Überwachungsparameter begrüsst das ENSI, dass sich die Nagra an dem im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts MoDeRN 2020 entwickelten Workflow orientiert. Das ENSI erachtet diesen Ansatz grundsätzlich als zielführend. Allerdings erachtet das ENSI die Auswahl von nur zwei Überwachungsparametern Temperatur und Porenwasserdruck für die Überwachung des Pilotlagers in Nagra (2021a) als zu gering. Die Argumentation dafür beruht überwiegend darauf, dass es nur für diese beiden Parameter sicherheitstechnisch hergeleitete maximal zulässige Werte gibt. Aus Sicht des ENSI wirkt dies zu einschränkend.
Die Nagra hat bei der Wahl der zu überwachenden Parameter zu berücksichtigen, dass das Pilotlager dazu dient, Daten zur Erhärtung des Sicherheitsnachweises für den Verschluss des Tiefenlagers zu ermitteln. Die Begrenzung der Überwachung auf nur zwei Parameter (Temperatur und Porenwasserdruck im Opalinuston) dient aus Sicht des ENSI jedoch nicht dazu, die in Nagra (2021a) genannten Ziele eines Monitorings (Lieferung von Informationen zum Verhalten des Mehrfachbarrierensystems, Überprüfung von Modellen und deren Aussagen zur Entwicklung des Mehrfachbarrierensystems, Entdeckung von unerwarteten Entwicklungen während der Beobachtungsphase) vollständig zu erreichen und ist deshalb neu zu evaluieren.
Die Nagra hat ebenfalls Erkenntnisse hinsichtlich der Gewährleistung der Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse vom Pilotlager auf das Hauptlager dargelegt. Bezüglich der Übertragbarkeit weist das ENSI daraufhin, dass sich die Nagra hierbei überwiegend auf die räumliche Nähe und die Verwendung der gleichen Materialien und Methoden bezieht. Eine unmittelbare Übertragbarkeit wird für Parameter, wie z. B. die Temperaturen, die Wassersättigungen und die Spannungen, jedoch nur bedingt gegeben sein, da diese Parameter im Pilotlager und im Hauptlager für HAA aufgrund der geringeren Anzahl an Lagerstollen im Pilotlager unterschiedlich sein können. Daher sollte für die Übertragbarkeit intensiver auf das Prozessverständnis und auf modellbasierte Prognosen für das Pilot- und das Hauptlager verwiesen werden. So kann ein Vergleich der Entwicklung der Messwerte im Pilotlager mit den auf Modellbasis prognostizierten Werten Aufschluss über das vorliegende Prozessverständnis geben und die zu erwartenden Unterschiede zwischen Pilotlager und Hauptlager aufzeigen. Das Überwachungsprogramm des Pilotlagers ist bzgl. Umfang und Inhalt der Messungen aus Sicht des ENSI künftig stufengerecht weiter zu konkretisieren.
Dabei ist auch auf die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse im Pilotlager auf das Hauptlager einzugehen (vgl. Hinweise zum Konzept Überwachung Pilotlager in ENSI 2023).
Der Bundesrat verfügte aufgrund des Gutachtens des ENSI zum Entsorgungsprogramm 2021 der Entsorgungspflichtigen folgende Auflage für das Entsorgungsprogramm 2026 (Schweizer Bundesrat 2023):
«Die Entsorgungspflichtigen haben mit Hilfe von Simulationswerkzeugen vertiefter auf die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse im Pilotlager auf das Hauptlager einzugehen. Zudem haben sie den Umfang und den Inhalt der Messungen im Pilotlager stufengerecht weiter zu konkretisieren und dabei das Messprogramm auch im Hinblick auf die Lieferung von Information zum Kurz- und Langzeitverhalten des Mehrfachbarrierensystems und zur Entdeckung von unerwarteten Entwicklungen während der Beobachtungsphase bei Bedarf zu erweitern.»
Das ENSI wird die Angaben der Nagra im Entsorgungsprogramm 2026 dahingehend prüfen, ob die bundesrätliche Auflage erfüllt worden ist.
Referenzen
KEV (2004): Kernenergieverordnung (KEV) vom 10. Dezember 2004, Stand am 1. Juli 2024. Systematische Sammlung des Bundesrechts SR 732.11, Schweiz.
Nagra (2019): Implementation of the Full-scale Emplacement Experiment at Mont Terri: Design, Construction and Preliminary Results. Nagra Technischer Bericht NTB 15-02.
Nagra (2021a): Pilot Repository Monitoring: First Concept Report. Nagra Arbeitsbericht NAB 21-11.
Nagra (2021b): Entsorgungsprogramm 2021 der Entsorgungspflichtigen. Nagra Technischer Bericht NTB 21-01.
Nagra (2024a): Synthesis of the Performance Assessment for a Deep Geological Repository for Radioactive Waste. Nagra Technischer Bericht NTB 24-22.
Nagra (2024b): Production and Fate of Gases in the Geological Repository. Nagra Technischer Bericht NTB 24-23.
Nagra (2025a): Rahmenbewilligungsgesuch für das geologische Tiefenlager – Integrales Überwachungskonzept. Nagra Technischer Bericht NTB 24-07.
Nagra (2025b): Rahmenbewilligungsgesuch für das geologische Tiefenlager – Sicherheitsbericht. Nagra Technischer Bericht NTB 24-01.
SEFV (2007): Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV) vom 7. Dezember 2007, Stand am 1. Januar 2020. Systematische Sammlung des Bundesrechts SR 732.17, Schweiz.
ENSI (2023): Hinweise aus der Beurteilung des Entsorgungsprogramms und des RD&D-Plans 2021, ENSI 33/939, Mai 2023.
Schweizer Bundesrat (2023): Verfügung des Schweizerischen Bundesrats zum Entsorgungsprogramm 2021 der Entsorgungspflichtigen. Bern, 8. Dezember 2023.