Frage 144: Sicherheitstechnische Beurteilung des Standortgebiets Nördlich Lägern in Etappe 2
Der Opalinuston liegt im Standortgebiet Nördlich Lägern etwa 200 m tiefer als im Standortgebiet Zürich Nordost. Das würde bedeuten, dass das ein geologisches Tiefenlager deutlich tiefer zu liegen käme als im Standortgebiet Zürich Nordost. Im Gegensatz zur Nagra empfiehlt das ENSI in seinem sicherheitstechnischen Gutachten dieses Standortgebiet in Etappe 3 des Sachplan geologische Tiefenlager vertieft weiter zu untersuchen.
Welche sachlichen Gründe macht die Nagra geltend, das Standortgebiet Nördlich Lägern vorzeitig zu verwerfen?
Gibt es im Standortgebiet Nördlich Lägern ebenfalls tektonische Störungszonen, die nördlich an den Lagerperimeter angrenzen?
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sowie die Kantone und weitere Expertengruppen empfehlen, neben den Standortregionen Zürich Nordost (ZNO) und Jura Ost (JO) auch Nördlich Lägern (NL) in Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) vertieft zu untersuchen – entgegen dem Vorschlag der Nagra, NL für Etappe 3 zurückzustellen. Die Nagra hielt in ihrer Begründung zum Vorschlag zur Rückstellung von NL fest, dass ein Tiefenlager in NL zwar sicher gebaut werden kann, dass die Realisierung eines Tiefenlagers im Opalinuston in grosser Tiefe aber sehr anspruchsvoll ist und wertete dies als eindeutigen sicherheitstechnischen Nachteil. Diesen Entscheid hat die Nagra in ihren Dokumentationen zu Etappe 2 SGT vom Januar 2015 und zur ENSI-Nachforderung zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit» vom August 2016 jeweils detailliert begründet.
Die Suche nach einem geologischen Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA) wird in der Schweiz durch den Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) geregelt. Das Bundesamt für Energie ist dabei die verfahrensleitende Behörde. Die Standortsuche gemäss SGT begann 2008 und erfolgt in drei Etappen (vgl. Figur 144-1). Derzeit befinden wir uns am Ende von Etappe 2 SGT, der Bundesratsentscheid dazu wird im Dezember 2018 erwartet.
In der Etappe 3 SGT ist vorgesehen, die verbleibenden Standortgebiete mit geowissenschaftlichen Methoden detaillierter zu untersuchen (insbesondere durch Tiefbohrungen). Ziel dieser Untersuchungen ist die Erhebung einer hinreichenden Datenbasis für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche für zwei Einzellager oder für ein Kombilager. Diese Daten müssen eine verlässliche Basis für die Begründung der Standortwahl sowie für die Beurteilung der Sicherheit und technischen Machbarkeit eines Tiefenlagers als Unterlagen der Rahmenbewilligungsgesuche (RBG) bilden.
In Etappe 1 SGT wurden sechs geologische Standortgebiete für das SMA-Lager und drei geologische Standortgebiete für das HAA-Lager vorgeschlagen. Die drei HAA-Standortgebiete sind gleichzeitig auch SMA-Standortgebiete. Diese Auswahl wurde durch den Bundesrat im November 2011 bestätigt. Für Etappe 2 SGT sind diese Gebiete weiter untersucht worden.
Im Januar 2015 wurde der Vorschlag der Nagra für die in SGT Etappe 3 weiter zu untersuchenden Standortgebiete durch das BFE veröffentlicht. Der Vorschlag der Nagra sieht für das SMA-Lager eine Einengung von sechs auf zwei Standortgebiete, für das HAA-Lager eine Einengung von drei auf zwei Standortgebiete vor (Figur 144-2). Für alle in Etappe 1 vorgeschlagenen Standortgebiete wurden gemäss Nagra die im Sachplan vorgegebenen Anforderungen bezüglich der charakteristischen Dosisintervalle und bezüglich der Gesamtbewertung erfüllt; für die Einengung massgebend waren deshalb sogenannte „eindeutige Nachteile“, welche verschiedene Aspekte betreffen, unter anderem auch die „maximale Tiefenlage“.
Im Rahmen der Prüfung des Vorschlags der Nagra ist das ENSI zusammen mit seinen Experten zum Schluss gekommen, dass die von der Nagra eingereichten Unterlagen zur „maximalen Tiefenlage“ zu wenig aussagekräftig sind, um diesbezüglich einen eindeutigen Nachteil aufzuzeigen. Dies hat zu einer Nachforderung des ENSI zum Indikator „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit“ geführt.
Die Nachforderung ist vor allem für das Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) relevant. Das Zurückstellen von NL durch die Nagra im Rahmen der Einengung ist begründet durch die erforderliche maximale Tiefenlage zum Erreichen eines genügenden Platzangebots bzw. das ungenügende Platzangebot im bevorzugten Tiefenbereich unter Berücksichtigung weiterer Optimierungsanforderungen, insbesondere der „zu meidenden tektonischen Zonen“ (vgl. dazu die Beschreibung in Kap. 4.4.2 von NTB 14-02 Dossier II).
Die zu meidenden tektonischen Zonen führen dazu, dass der Lagerperimeter im Standortgebiet Nördlich Lägern eingeschränkt, dass also unter Tag weniger Platz zur Verfügung steht für ein allfälliges geologisches Tiefenlager in Nördlich Lägern. So wird das Standortgebiet Nördlich Lägern im Nordwesten durch tektonische Überschiebungen, die auf die Jurafaltung zurückzuführen sind, begrenzt und eingeschränkt (Figur 144-3).
Neue Erkenntnisse, in erster Linie basierend auf detaillierteren Informationen aus der Seismik, haben dazu geführt, dass der Begriff «diffus gestörte Zone» aus Etappe 1 des Sachplans nicht mehr verwendet wird. Diese «diffus gestörten Zonen» sind entweder weggefallen oder wurden in den «zu meidenden tektonischen Zonen» berücksichtigt, wie dies bei Nördlich Lägern der Fall ist. In diesen Gebieten sind tektonische Störungen im Wirtgestein zu erwarten. Solche Zonen möchte die Nagra aber für ein geologisches Tiefenlager vermeiden.
Für das Standortgebiet NL war es nicht möglich, einen Lagerperimeter abzugrenzen, welcher die Optimierungsanforderungen sowohl bezüglich genügendem Platzangebot (Indikator „Platzangebot untertags“) als auch bezüglich „maximaler Tiefenlage“ (Indikator „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit) einhält. Sowohl der für die Einengung massgebende Lagerperimeter als auch die anderen abgegrenzten Lagerperimeter ergaben für die maximale Tiefenlage und/oder für das Platzangebot eine ungünstige bzw. eine bedingt günstige Bewertung. Dies hat dazu geführt, dass das Standortgebiet NL aus Sicht der Nagra bezüglich Platzangebot und maximaler Tiefenlage im Vergleich zu den vorgeschlagenen Standortgebieten Zürich Nordost (ZNO) und Jura Ost (JO) sowohl für das HAA-Lager als auch für das SMA-Lager eindeutige Nachteile aufweist.
Ein Standortgebiet kann in Etappe 2 gemäss Vorgaben SGT und ENSI nur dann zurückgestellt werden, falls mindestens eine der folgenden Leitfragen belastbar mit „ja“ beantwortet wird:
Erfüllt das Standortgebiet das Dosis-Schutzkriterium nicht?
Ist das Standortgebiet aufgrund der Ergebnisse der Dosis-Berechnungen eindeutig weniger geeignet?
Ist die Gesamtbewertung des Standortgebiets schlechter als ‚geeignet‘?
Weist das Standortgebiet anhand der Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit belastbare eindeutige Nachteile gegenüber anderen Standortgebieten auf?
Diese vier Fragen hat die Nagra anhand der folgenden Prüfungen beantwortet:
Fragen 1 und 2: Durchführung von Dosisberechnungen gemäss Vorgaben des ENSI und Prüfung der sicherheitstechnischen Eignung der Standortgebiete (Einhaltung des Dosis-Schutzkriteriums von 0,1 mSv/a gemäss ENSI-G03; Frage 1) sowie Prüfung der sicherheitstechnischen Gleichwertigkeit der Standortgebiete (Einhaltung des Optimierungsziels von 0,01 mSv/a gemäss StSV; Frage 2).
Frage 3: Gesamtbewertung der verbleibenden Standortgebiete unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien und Indikatoren (mindestens Gesamtbewertung „geeignet“)
Frage 4: Vergleichende Bewertung der verbleibenden Standortgebiete und Prüfung bezüglich eindeutiger Nachteile.
Dosis-Schutzkriterium
Die Dosisberechnungen im NTB 14-01 bzw. 14-03 ergaben Dosen, die für alle Standortgebiete deutlich unterhalb des Dosis-Schutzkriteriums und des Optimierungskriteriums liegen. Auch die im Rahmen der Nachforderung zusätzlich aufgeführten Berechnungen zeigen, dass das Dosis-Schutzkriterium und das Optimierungskriterium bei teilweise extrem gewählten „What If“-Bedingungen immer noch eingehalten werden können (vgl. auch Antwort auf TFS-Frage 137). Dies gilt auch für jenen Lagerperimeter im Standortgebiet NL, welcher eine maximale Tiefenlage von 850 m u.T. aufweist.
Gesamtbewertung
Die Gesamtbewertung der Standortgebiete erfolgte anhand der im NTB 14-01 dokumentierten Indikatoren und Bewertungsskalen. Für das HAA-Lager wurden alle Standortgebiete (teilweise auch mit Varianten bzgl. Lagerperimeter) im NTB 14-01 bewertet und dort in der Gesamtbewertung als „sehr geeignet“, bzw. als „geeignet“ eingestuft. Im Rahmen der Nachforderung wurde die Gesamtbewertung überprüft und teilweise angepasst, wozu auch alternative Lagerperimeter abgegrenzt wurden. Werden die etwas weniger vorsichtigen Abschätzungen zum Platzbedarf verwendet, ergeben sich etwas günstigere Bewertungen des Platzangebots, was insbesondere für NL eine geringfügig günstigere Gesamtbewertung ergibt. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Schlussfolgerungen bezüglich Gesamtbewertung; alle Standortgebiete werden in der Gesamtbewertung als „geeignet“ bzw. „sehr geeignet“ bewertet.
Eindeutige Nachteile
Von den vier Leitfragen können gemäss der Untersuchungen der Nagra die ersten drei mit „Nein“ beantwortet werden. Entsprechend erfolgt eine allfällige Einengung also über die vergleichende Bewertung der Standortgebiete und der Prüfung bezüglich eindeutiger Nachteile (Frage 4).
Zur Identifikation eindeutiger Nachteile hat die Nagra entsprechend der Vorgaben im Sachplan und des ENSI die entscheidrelevanten Indikatoren miteinander verglichen (NTB 14-01) und dies im Rahmen der ENSI-Nachforderung überprüft bzw. verfeinert (NAB 16-41). Dabei kam die Nagra wiederum zum Schluss, dass sowohl für das HAA- als auch das SMA-Lager das Standortgebiet Nördlich Lägern eindeutige Nachteile aufweist.
Für die Dokumentation der ENSI-Nachforderung hat die Nagra deshalb neben dem Vergleich der entscheidrelevanten Indikatoren in Übereinstimmung mit den Hinweisen des ENSI eine weitergehende vergleichende Gesamtwertung unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten vorgenommen.
In einer solchen weitergehenden vergleichenden Gesamtbewertung werden für das HAA-Lager die folgenden standortspezifischen Abhängigkeiten und Aspekte berücksichtigt:
Die in Zusammenhang mit der Festlegung der Projektkonzepte für die Lagerkammern und Versiegelungsstrecken und der Bauverfahren zu beachtenden Aspekte wie Baugrundmodelltyp, Tiefenlage, In situ-Spannungen, Platzangebot, Bauverfahren.
Der Einfluss der Tiefe und der geotechnischen Eigenschaften des Gebirges auf mögliche Veränderungen im Kontur-nahen Wirtgestein, welche zu qualitativen Einbussen bei den Barrieren führen können.
Die Bedeutung der mit der Tiefe zunehmenden Gebirgstemperatur (Nahfeldverhalten, Arbeitsbedingungen etc.)
Die Bedeutung der minimalen Tiefenlage der Lagerkammern für die Erosion
Der vorhandene Handlungsspielraum und die damit verbundene Möglichkeit, die Lagerplanung an neue Erkenntnisse anzupassen z.B. durch Anordnung der Lagerkammern in weniger grosser oder grösserer Tiefe.
Werden die einzelnen Punkte für das HAA-Lager entsprechend vergleichend bewertet, ergibt sich folgendes Bild:
Das Standortgebiet Nördlich Lägern hat bezüglich Baugrundmodelltypen und geologischer Gefährdungsbilder auch als Folge der tektonischen Überprägung (Einfluss tektonisches Regime) im Vergleich zum Standortgebiet Zürich Nordost Nachteile; im Vergleich zum Standortgebiet Jura Ost ist das Standortgebiet Nördlich Lägern jedoch etwa gleichwertig zu bewerten.
Bezüglich Tiefenlage hat das Standortgebiet Nördlich Lägern im Vergleich zu den Standortgebieten Zürich Nordost und Jura Ost klare Nachteile.
Das im Standortgebiet Nördlich Lägern im Vergleich zum Standortgebiet Zürich Nordost eher knappe Platzangebot und die erwartete grössere Anzahl anordnungsbestimmender Störungszonen wird als Nachteil bewertet; dies gilt auch für das Standortgebiet Jura Ost, wo zwar grundsätzlich auch eine grössere Anzahl an anordnungsbestimmenden Störungszonen erwartet wird, das Platzangebot aber im Vergleich zum Standortgebiet Nördlich Lägern viel grösser ist.
Weiter ist davon auszugehen, dass für das bevorzugte Bauverfahren (TBM mit Gripper) das Standortgebiet Nördlich Lägern gegenüber den Standortgebieten Zürich Nordost und Jura Ost Nachteile hat; die Tiefenlage und die Baugrundmodelltypen lassen dort deutlich schwierigere Bedingungen erwarten.
Im Standortgebiet Nördlich Lägern besteht kein Handlungsspielraum, die Lagerkammern in weniger grosser Tiefe anzuordnen, wenn Neuerkenntnisse dies verlangen würden.
Bezüglich möglicher Veränderungen im Kontur-nahen Wirtgestein wird das Standortgebiet Nördlich Lägern im Vergleich mit den Standortgebieten Zürich Nordost und Jura Ost wegen der grösseren Tiefenlage bzw. den erwarteten Baugrundmodelltypen (Einfluss der tektonischen Überprägung) als nachteilig bewertet.
Die grössere Tiefenlage im Standortgebiet Nördlich Lägern führt auch bezüglich der mit der Tiefe zunehmenden Gebirgstemperatur zu einem Nachteil.
Der Vergleich unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten zeigt, dass es insbesondere die grosse Tiefenlage ist, die für das Standortgebiet Nördlich Lägern von Nachteil ist – die erwarteten Baugrundmodelltypen unter Berücksichtigung der tektonischen Überprägung sind im Standortgebiet Nördlich Lägern zwar im Vergleich zum Standortgebiet Zürich Nordost ein Nachteil; im Standortgebiet Jura Ost sind jedoch etwa gleiche Baugrundmodelltypen zu erwarten (vergleichbares tektonisches Regime).
Diese Punkte zeigen, dass für das HAA-Lager beim Standortgebiet Nördlich Lägern einzig die Forderung nach einer grösseren Tiefe zum besseren Schutz vor Erosion dazu führen könnte, die grosse Tiefenlage nicht als eindeutigen Nachteil einzustufen. Die Leitfrage 4 kann deshalb aus Sicht der Nagra mit „Ja“ beantwortet werden, weshalb die Nagra vorschlug, Nördlich Lägern für Etappe 3 SGT zurückzustellen.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Frage wird ebenfalls auf die Antworten der folgenden Fragen verwiesen:
NAB 16-41: ENSI-Nachforderung zum Indikator „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit“ in SGT Etappe 2 Zusammenfassende Darstellung der Zusatzdokumentation (Hauptbericht). Nagra Arbeitsbericht
NTB 14-01: SGT Etappe 2: Vorschlag weiter zu untersuchender geologischer Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für die Oberflächenanlage. Sicherheitstechnischer Bericht zu SGT Etappe 2. Sicherheitstechnischer Vergleich und Vorschlag der in Etappe 3 weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete. Nagra Technischer Bericht.
NTB 14-02 Dossier II: SGT Etappe 2: Vorschlag weiter zu untersuchender geologischer Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für die Oberflächenanlage. Geologische Grundlagen. Dossier II Sedimentologische und tektonische Verhältnisse. Nagra Technischer Bericht.
NTB 14-03: SGT Etappe 2: Vorschlag weiter zu untersuchender geologischer Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für die Oberflächenanlage. Sicherheitstechnischer Bericht zu SGT Etappe 2. Charakteristische Dosisintervalle und Unterlagen zur Bewertung der Barrierensysteme. Nagra Technischer Bericht.
ENSI 33/476: Nachforderung zum Indikator „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit 2 in Etappe 2 SGT. Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, Brugg, 2015.
Richtlinie ENSI-G03: Spezifische Auslegungsgrundsätze für geologische Tiefenlager und Anforderungen an den Sicherheitsnachweis. Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, Brugg, 2009.