Für die Erschliessung des Tiefenlagers geht man heute offenbar von zwei grundsätzlichen Varianten aus: Entweder a) drei Vertikalschächte oder b) zwei Vertikalschächte und eine Rampe. Man muss davon ausgehen, dass ein einziger Zugang aus Gründen der Betriebssicherheit nicht genügt (Dabei kann man sich bei der Erschliessung über einen Schacht auch eine Variante wie bei der Tunnelbaustelle in Sedrun vorstellen: Ein horizontaler Tunnel in den Berg hinein und dort an geeigneter Stelle ein Vertikalschacht ins Wirtgestein). Die verschiedenen Varianten dürften Einfluss auf Logistik sowie Grösse und Gewicht der Endlagerbehälter haben und damit sehr unterschiedliche Kosten verursachen (nicht nur Baukosten, sondern auch Kosten für die ganze Lagerkonzeption, Konfektionierung der Abfälle gemäss Erschliessungsspezifikationen und Betrieb). In Deutschland wird offenbar bereits diskutiert, ob ganze Castorbehälter tiefengelagert werden könnten. Es stellt sich die Frage, ob Kostenunterschiede, unter Annahme sie seien erheblich, die Wahl einer Erschliessungsvariante massgeblich beeinflussen und möglicherweise sogar das Primat von Betriebs- und Langzeitsicherheit tangieren, resp. die Standortwahl für die OFA prägen könnten. Bei diesem Anliegen der RK Südranden geht es schlussendlich um das Vertrauen, dass die Regulierungsbehörde das Primat der Sicherheit über die Kosten auch tatsächlich durchsetzt.
Die RK Südranden möchte eine Stellungnahme über Kostenunterschiede der ganzen Lagerkonzeption als Folge unterschiedlicher Erschliessungsvarianten eines Tiefenlagers (z.B. Rampe und zwei Schächte vs. drei Schächte). Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Direkte Bau- und Betriebskosten
- Indirekt induzierte Kosten, für Entsorgungskette und Lagerkonzeption (z.B. Unterschiede bei Konfektionierung/Verpackung, muss man bestehende Abfälle nochmal umpacken, Transport, etc.), die mit der Erschliessungsvariante zusammenhängen.
- Sind die Kostenunterschiede gegebenenfalls sicherheitstechnisch relevant? Wie hoch sind die einzustellenden Kosten für die Risikoprävention (z.B. Notverschluss bei Wassereinbruch etc.)
- Ist diesen Kosten, insbesondere (b) und (c) in der Kostenstudie 2011 (KS11) angemessen Rechnung getragen worden?