- Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die den Import von radioaktiven Abfällen verbietet? (Analog Finnland!)
- Ist ein Atomendlager mit den bestehenden Gesetzen betreffend Natur- und Heimatschutz sowie der Denkmalpflege zu vereinbaren?
Beantwortet von BFE
a)
Für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen braucht es eine Bewilligung des Bundes. Es gibt zur Zeit kein gesetzliches Importverbot, doch sind strenge Voraussetzungen für eine entsprechende Bewilligung festgelegt.
b)
Ein geologisches Tiefenlager darf keinen anderen von der Bundesgesetzgebung festgelegten Grundsätzen, namentlich des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes und der Raumplanung entgegenstehen.