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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Das ENSl verfügt gestützt auf Art. 72 Abs. 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 KEG was folgt: Forderung 1 Am Kernmantel des KKM sind in jeder Jahresrevision zerstörungsfreie Prüfungen mit qualifizierten Prüfsystemen durchzuführen. Forderung 2 Die Befunde der Kernmantelprüfungen sind aufgrund des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der internationalen Betriebserfahrung in Jeder Jahresrevision zu bewerten. Die…
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat dem Kernkraftwerk Leibstadt eine unbefristete Freigabe für die Bekämpfung von Legionellen im Hauptkühlwasser mit Javelwasser und Wasserstoffperoxid erteilt. Die Freigabe ist an mehrere Auflagen gebunden, welche primär den Gewässerschutz zum Ziel haben.
Mit neuen Analysen haben die Kernkraftwerke ihre Vorsorge gegen die Wasserstoffgefährdung bei schweren Unfällen überprüft. Von allen Kernkraftwerken werden Nachrüstungen gefordert. Die neueren Werke Gösgen und Leibstadt werden passive Einrichtungen zum Wasserstoffabbau nachrüsten. Dadurch werden alle Schweizer Kernkraftwerke über passive Vorsorgemassnahmen gegen die Wasserstoffgefährdung verfügen.
Das Kernkraftwerk Mühleberg muss auch in der verbleibenden Laufzeit in die Sicherheit investieren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI fordert in seiner Verfügung Massnahmen, um die Sicherheitsmarge bis zum letzten Betriebstag hoch zu halten.