Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zieht drei Richtlinien zu Bau und Nachrüstung von Kernanlagen zurück und passt die Richtlinie ENSI-A04 „Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen“ an. Diese Aktualisierung der ENSI-Richtlinien dient der Beseitigung von Doppelspurigkeiten mit der neuen Kernenergiegesetzgebung.