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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
ENSI-G11/d Diese Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Planung, Herstellung und Montage von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion. Die Regelungen betreffen Änderungen und Instandsetzungen. BRK und Kerneinbauten gehören sowohl zu den…
Das ENSI will mit seinem Regelwerk neu auch im Bereich der Stilllegung von Kernanlagen die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Hierfür hat es einen Richtlinien-Entwurf in die Anhörung geschickt. Diese ist öffentlich und dauert fünf Monate.
ENSI-B01/d Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Alterungsüberwachung für den Betrieb von schweizerischen Kernanlagen für alle gemäss Richtlinie ENSI-G01 zu klassierenden Bauwerke sowie elektrischen und mechanischen Ausrüstungen. Für die Alterungsüberwachung sind die sicherheitsrelevanten Aspekte der Werkstoffalterung von mechanischen und elektrischen Ausrüstungen sowie von Bauwerken zu betrachten.
ENSI-G01/d Die Richtlinie ENSI-G01 regelt die sicherheitstechnische Klassierung von mechanischen und elektrischen Ausrüstungen sowie von Bauwerken von Kernkraftwerken, die über eine Betriebsbewilligung verfügen, die vor dem 1. Januar 2011 erteilt worden ist. Zudem werden in der Richtlinie ENSI-G01 die Anforderungen an Klassengrenzen, an die Unabhängigkeit und Trennung von Ausrüstungen sowie die Anforderungen an Komponentenlisten festgelegt.
ENSI-B14/d Der Bewilligungsinhaber einer Kernanlage ist gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Die vorliegende Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheitstechnisch 1E- resp. 0E-klassierten elektrischen und leittechnischen Ausrüstungen (Betrachtungseinheiten, Hard- und Software). Als Instandhaltung im Sinne des Anhangs 1 KEV gelten die vier Grundmassnahmen…
ENSI-B13/d Die Richtlinie präzisiert die Anforderungen zur Anerkennung der Ausbildungen und zur Fortbildung im Strahlenschutz in Kernanlagen gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung. In der vorliegenden Richtlinie wird zwischen folgenden Anerkennungen unterschieden: Zusätzlich werden in dieser Richtlinie Anforderungen an Ausbildungen im Strahlenschutz beschrieben, die für Routinetätigkeiten in Kernanlagen vorausgesetzt werden und nicht einer Anerkennung durch das ENSI unterliegen. Von…
ENSI-B10/d Diese Richtlinie regelt die allgemeinen Anforderungen an die Ausbildung, die Wiederholungsschulung und die Weiterbildung des Personals in Schweizer Kernanlagen, welches für die nukleare Sicherheit von Bedeutung ist. Gemäss der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) regelt sie die weitergehenden Anforderungen an die Ausbildung, die Zulassungsprüfungen, die Wiederholungsschulung, die Weiterbildung und…
ENSI-A08/d Gegenstand und Geltungsbereich Die Richtlinie ENSI-A08 regelt die Bestimmung des aus der Anlage freigesetzten, luftgetragenen Quellterms und ist wie folgt aufgeteilt: Die Quelltermanalyse für auslegungsüberschreitende Störfälle wird in der Richtlinie ENSI-A05 behandelt.
ENSI-B07/d Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Qualifizierung der zerstörungsfreien Prüfungen von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernkraftwerken (BRK) gemäss Art. 1 Abs. 1 VBRK sowie für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nach Art. 1 Abs. 2 Bst. a VBRK. Die Richtlinie gilt auch für…