Alle Schweizer Bundesbehörden

Instandhaltung sicherheitstechnisch klassierter elektrischer und leittechnischer Ausrüstungen

ENSI-B14/d

Der Bewilligungsinhaber einer Kernanlage ist gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Die vorliegende Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheitstechnisch 1E- resp. 0E-klassierten elektrischen und leittechnischen Ausrüstungen (Betrachtungseinheiten, Hard- und Software).

Als Instandhaltung im Sinne des Anhangs 1 KEV gelten die vier Grundmassnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.

Download

Verknüpfte Dokumente

ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]

Weiterlesen

ENSI-B14 Erläuterungsbericht

Der Bewilligungsinhaber einer Kernanlage ist gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Die vorliegende Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheitstechnisch 1E- resp. 0E-klassierten elektrischen und leittechnischen Ausrüstungen (Betrachtungseinheiten, Hard- und Software). Als Instandhaltung im Sinne des Anhangs 1 KEV gelten die vier Grundmassnahmen Wartung, […]

Weiterlesen