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    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (A-7874/2015)

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI darf vom Kernkraftwerk Leibstadt nicht verlangen, dass es Emissionsdaten von Notfallmessgeräten nachträglich für die Veröffentlichung bereitstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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    Bundesgerichtsurteil vom 11. April 2014: Aufsicht über das KKW Mühleberg

    Aufgrund des Unfalls von Fukushima forderte das ENSI von der BKW unter anderem den Nachweis für die Beherrschung eines Extremhochwassers, das mit einer Häufigkeit von einmal in 10’000 Jahren zu erwarten ist. Dieser Nachweis bezog sich auch auf das geplante Vorgehen im Fall, dass die Kühlwasserversorgung des Kernkraftwerks Mühleberg aus der Aare wegen Verstopfung ausfallen…

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    Bundesgerichtsurteil vom 14. Mai 2013: Entzug der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg

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    Bundesgerichtsurteil vom 28. März 2013: Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg

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    Stellungnahme des UVEK zum Urteil des Bundesgerichts

    Das Bundesgericht hat sich für eine unbefristete Betriebsbewilligung an das Kernkraftwerk Mühleberg ausgesprochen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK nimmt dieses Urteil zur Kenntnis. Für eine abschliessende Beurteilung müsse aber zuerst eine schriftliche Begründung vorliegen.

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    Bundesgericht spricht sich für eine unbefristete Betriebsbewilligung für Mühleberg aus

    Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Kernkraftwerk Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten soll. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und wird seine bisherige Aufsichtspraxis fortsetzen.

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    ENSI nimmt Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Notfallschutz zur Kenntnis

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zwei Personen aus Bern und Rosshäusern Anspruch auf eine beschwerdefähige Verfügung vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI haben. Diese hatten sie im Zusammenhang mit internen Notfallschutzmassnahmen im Kernkraftwerk Mühleberg gefordert. Das ENSI nimmt den Entscheid zur Kenntnis und prüft nun das weitere Vorgehen und einen allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht.

  • „Kein Urteil gegen das ENSI“
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    „Kein Urteil gegen das ENSI“

    Anders als in den Medien dargestellt, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Mühleberg kein Urteil gegen das ENSI. Zum einen, weil wir in diesem Verfahren ja nicht Partei waren und zum anderen, weil das Gericht unsere sachlich begründeten Positionen und die entsprechenden Verfügungen der letzten Monate in seinem Urteil stützt.

  • Kernkraftwerk Mühleberg mit Wiese
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    ENSI-Direktor Wanner im Radiointerview zum Entscheid des BVGer: Der Gerichtsentscheid bestätigt unsere Arbeit

    Die im Gerichtsentscheid angesprochenen Sicherheitsnachweise wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI über die letzten Jahre verteilt gefordert. ENSI-Direktor Hans Wanner im Tagesgespräch mit dem Schweizer Radio DRS: „Das Gericht bestätigt unsere Arbeit“.