Mit seinem Urteil vom 1. März bezüglich der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg bestärkt das Bundesverwaltungsgericht die Forderungen, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinen sicherheitstechnischen Stellungnahmen sowie den Verfügungen nach Fukushima bereits forderte.