Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI kommt in seiner sicherheitstechnischen Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung PSÜ des Kernkraftwerks Leibstadt zum Ergebnis, dass dieses innerhalb des in der PSÜ berücksichtigen Beurteilungszeitraums von 1995 bis 2005 zuverlässig betrieben wurde.
Es bestand jederzeit eine ausreichende Vorsorge gegen eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe sowie eine unzulässige Bestrahlung von Personen im Normalbetrieb und bei Störfällen. Nach Ansicht des ENSI sind damit die Voraussetzungen für einen weiterhin sicheren Betrieb des KKW Leibstadt gegeben.
Ergänzung vom 15. Januar 2015:
Die Aussage „Erst wenn das Primärcontainment geflutet ist, kann der Kern vollständig mit Kühlmittel überdeckt werden.“ auf Seite 7-20 im Kapitel 7.4.1.1 der Sicherheitstechnischen Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Leibstadt 2006 (ENSI 12/1300) ist an dieser Stelle missverständlich und bedarf einer Präzisierung:
Eine Überspeisung der Bruchstelle in der Flutphase ist bei einer minimalen Anzahl von Notkühlsystemen Auslegungsbasis. Der Reaktorkern wird in der Flutphase zu mindestens 2/3 mit Kühlmittel überdeckt. Durch die Einspeisung direkt von oben in den Kern ist dessen Kühlung gewährleistet unter Einhaltung der Notkühlkriterien.
Zur Beherrschung dieses Auslegungsstörfalls ist ein direktes Fluten des Primärcontainments nicht notwendig. Dies ist erst der Fall, wenn es zu weiteren Ausfällen von Notkühlsystemen kommt.