Dieses Reglement legt die Vorschriften über die Kontrolle der Abgaben radioaktiver Stoffe und die Berichterstattung durch das Zentrale Zwischenlager Würenlingen (ZZL) fest. Im weiteren regelt es das Umgebungsüberwachungsprogramm und die Aufsichtstätigkeit, insbesondere die Stichprobenerhebung durch die Behörden. Es bezweckt zudem, den Erfolg der Massnahmen zum Schutz der Umgebung prüfen zu können. Dies wird durch Kontrollen und Registrierungen an Anlageteilen, aus welchen die Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umgebung erfolgt, durch Messungen an Proben aus der Anlage sowie durch das Umgebungsüberwachungsprogramm ermöglicht. Die Messergebnisse der Abgabenüberwachung werden einerseits mit den festgelegten Grenzwerten verglichen, andererseits werden die aus den gemessenen Abgabewerten errechneten Immissionen den Messergebnissen der Umgebungsüberwachung gegenübergestellt.
Dieses Reglement wurde nach der Revision der Strahlenschutzverordnung im Januar 2018 geändert und im Dezember 2020 erneut angepasst.