Diese Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an die Anwendungen der Probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) für Kernkraftwerke. Dies betrifft die allgemeinen Grundsätze, die Aktualisierung der PSA sowie den Mindestumfang von PSA-Anwendungen.
Für diese PSA-Anwendungen werden in der vorliegenden Richtlinie die zu verwendenden Risikokenngrössen und Beurteilungskriterien festgehalten.
Die Anhörung zum Entwurf ist öffentlich und dauert bis zum 30. April 2024.